Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

–3–

Drucksache 19/15266

Zusammenfassung
Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
Im Berichtszeitraum kam das Parlamentarische Kontrollgremium zu 33 Sitzungen zusammen, führte mehrere
Vor-Ort-Termine in Dienststellen der Nachrichtendienste durch und nahm sein Recht auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit den unter V. aufgelisteten Themen, die in Sitzungen beraten wurden, wahr. Das Kontrollgremium beauftragte im Berichtszeitraum seinen Ständigen Bevollmächtigten mit mehreren Untersuchungen, aus
deren Anlass Dienststellen aufgesucht, Akten angefordert, schriftliche Auskünfte eingeholt und Befragungen
durchgeführt wurden.
Die Bundesregierung hat im vorliegenden Berichtszeitraum angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über
die aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge unterrichtet. Das Parlamentarische Kontrollgremium stellt fest, dass die Bundesregierung ihren gesetzlichen Pflichten bei der Unterrichtung des Kontrollgremiums sowie bei der Vorlage von Akten und in Dateien gespeicherten Daten, bei der Erteilung von schriftlichen
und mündlichen Auskünften sowie bei der Gewährung von Zutritt zu Dienststellen der Nachrichtendienste nachgekommen ist (§ 13 Satz 2 PKGrG).
I.

Berichtspflicht

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat nach § 13 Satz 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) dem Deutschen Bundestag regelmäßig Bericht über seine
Tätigkeit zu erstatten, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode. Das Kontrollgremium hat die
Geheimhaltung seiner Beratungen nach § 10 Absatz 1 PKGrG zu berücksichtigen. Demzufolge werden in diesem
Bericht Beratungsgegenstände des Kontrollgremiums in allgemeiner Form und unter Beachtung der Geheimhaltung dargestellt.
Ältere Berichte des Kontrollgremiums wurden für die 12. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 12/8102), für die
13. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 13/5157 und 13/11233), für die 14. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 14/3552 und 14/9719), für die 15. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 15/4437 und 15/5989), für die
16. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 16/7540 und 16/13968), für die 17. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 17/8247 und 18/217) und für die 18. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 18/7962 und 19/422) veröffentlicht. In der Zeit von 1993 bis 1998 erfolgte die Veröffentlichung noch unter dem Namen Parlamentarische
Kontrollkommission (PKK).
II.

Rechtsgrundlagen und Struktur

1.

Mitglieder und Vorsitz

Das Parlamentarische Kontrollgremium der 19. Wahlperiode wurde in der 7. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 18. Januar 2018 eingesetzt und am gleichen Tag konstituiert. Der Deutsche Bundestag legte fest, dass das
Parlamentarische Kontrollgremium aus neun Mitgliedern besteht. Dem Kontrollgremium gehörten im Berichtszeitraum folgende Abgeordnete an, die vom Deutschen Bundestag – soweit nicht anders vermerkt – am 18. Januar 2018 jeweils mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt worden sind:


Abg. Uli Grötsch (SPD),



Abg. Dr. André Hahn (DIE LINKE.),



Abg. Andrea Lindholz (CDU/CSU) (am 21. März 2018 für den aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium ausgeschiedenen Abg. Stephan Mayer (CDU/CSU) nachgewählt),



Abg. Burkhard Lischka (SPD),



Abg. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),



Abg. Roman Johannes Reusch (AFD) (am 1. Februar 2018 gewählt),



Abg. Armin Schuster (CDU/CSU),



Abg. Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) und



Abg. Stephan Thomae (FDP).

Select target paragraph3