Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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Zusammenfassende Bewertung
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus stellt
weiterhin die zentrale Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden dar. Die gescheiterten Kofferbombenanschläge
in Zügen der Deutsche Bahn AG, die versuchten Terroranschläge in London und Glasgow und vor allem die
Festnahmen von drei terrorverdächtigen Personen durch
deutsche Sicherheitskräfte am 4. September 2007 im
Sauerland haben den Bürgerinnen und Bürgern erneut
deutlich gemacht, dass in Europa, insbesondere gerade
auch in Deutschland, nach wie vor die Gefahr besteht, unvermittelt und unvorbereitet Opfer eines Terroraktes zu
werden. Die jüngsten Festnahmen haben dabei gezeigt,
dass die Terrorgefahr in Deutschland nicht nur abstrakt,
sondern real besteht. Nur durch die gute Zusammenarbeit
der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern konnten
schwerste Bombenanschläge auf Einrichtungen in
Deutschland verhindert werden.
Die Anschläge und Anschlagsversuche der letzten Jahre
zeigen immer wieder, wie verletzlich offene Gesellschaften gegen Angriffe sein können und wie wichtig es ist,
gerade als freiheitlich demokratische Gesellschaft abwehrbereit zu sein. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft,
die logistische Vernetzung und die lang angelegte und
grenzüberschreitende Vorgehensweise der Täter haben
darüber hinaus deutlich gemacht, wie wichtig ein abgestimmtes Vorgehen aller nationalen Sicherheitskräfte ist,
aber auch, wie notwendig eine gute internationale Zusammenarbeit ist.
Neben der Gefahr des internationalen Terrorismus bergen
auch die Proliferation von Massenvernichtungswaffen,
die Geldwäsche und der internationale Drogenhandel
weiterhin große Gefahren für das Gemeinwesen. Daher
bleibt eine frühzeitige und umfassende Information der
Bundesregierung durch einen leistungsfähigen Auslandsnachrichtendienst zur Abwehr von Gefahren auch in diesen Bereichen dringend geboten. Darüber hinaus ist eine
fortlaufende und präzise Information durch den Auslandsnachrichtendienst zur Unterstützung und Sicherung
der im Ausland stationierten deutschen Soldaten dringend
geboten.
Sowohl die effektive Bekämpfung des internationalen
Terrorismus im Inland als auch die weiterhin bestehenden
Gefahren auf den Gebieten des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus sowie die Spionageabwehr machen
gut funktionierende und motivierte Inlandsnachrichtendienste erforderlich.
Die deutschen Nachrichtendienste haben in den letzten
Jahren – nicht zuletzt auch durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit – gezeigt, dass sie ein wichtiger Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie sind. Gerade die
jüngste Verhinderung schwerster Anschläge hat gezeigt,
wie wichtig gut funktionierende Sicherheitsbehörden für
unser Gemeinwesen sind. Bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben sind sie wie alle staatliche Gewalt an Recht und
Gesetz gebunden. Sie unterliegen in vielfältiger Weise
– teilweise stärker als andere Bereiche staatlichen Handelns – einer besonders strengen Kontrolle. Diese beginnt

Drucksache 16/7540

bei der Fach- und Rechtsaufsicht durch das jeweils zuständige Ministerium bzw. das Bundeskanzleramt, setzt
sich fort über die Kontrolle durch einzelne Abgeordnete,
das Plenum des Deutschen Bundestages, Fachausschüsse,
den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und den
Bundesrechnungshof bis hin zur besonders ausgestalteten
Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium,
das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses sowie
die G 10-Kommission. Darüber hinaus wird ihre Tätigkeit begleitet durch eine besonders kritische Öffentlichkeit in Presse und Medien.
Eine wichtige und zentrale Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden wie auch der sie kontrollierenden Gremien wird auch in Zukunft darin bestehen, unter Einsatz
aller rechtsstaatlichen Mittel einerseits ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in
unserem Land zu garantieren, dabei andererseits aber die
Bedürfnisse jedes Einzelnen auf Schutz seiner Privatsphäre und seiner grundgesetzlich geschützten Positionen
im Rahmen der freiheitlichen Ordnung zu wahren.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat im Berichtszeitraum zum zweiten Mal von seiner besonderen Befugnis zur Beauftragung eines Sachverständigen in einem
Einzelfall Gebrauch gemacht. Im Zusammenhang mit den
Vorwürfen, der Bundesnachrichtendienst (BND) habe in
den neunziger Jahren rechtswidrig Journalisten observiert, beauftragte das Gremium erneut einstimmig den
ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Gerhard Schäfer mit der Untersuchung. Die Beauftragung eines Sachverständigen hat sich dabei für das Gremium wiederum als ein besonders effektives Kontrollinstrument bewährt, mit dem in kurzer Zeit ein konstruktives
sachdienliches Ergebnis erzielt wurde.
Des Weiteren hat das Kontrollgremium im Berichtszeitraum wiederholt von der Möglichkeit gemäß § 5 Abs. 1
Satz 5 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Kontrollgremiumgesetz – PKGrG) vom 11. April 1978 (BGBl. I
S. 453), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254,1260) Gebrauch gemacht und mit vorheriger Zustimmung einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder eine öffentliche Bewertung aktueller Vorgänge abgegeben. Das Gremium hat damit in Einzelfällen auch für einen grundsätzlich einer strikten Geheimhaltung unterliegenden Bereich
eine gewisse Transparenz geschaffen.
Für das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich auch
im vorliegenden Berichtszeitraum der Eindruck bestätigt,
dass die Bundesregierung das Gremium überwiegend angemessen und zeitnah unterrichtet hat. Dies gilt auch für
die Informationen durch die Nachrichtendienste. In einigen Einzelfällen wäre eine frühzeitigere Unterrichtung
des Gremiums geboten gewesen. Das Gremium stellt für
den ersten Berichtszeitraum dieser 16. Wahlperiode
gleichwohl fest, dass die Nachrichtendienste ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend und mit hohem Engagement gearbeitet haben. Die Dienste haben insbesondere
auch hinsichtlich der Durchführung von Beschränkungsmaßnahmen im Bereich grundgesetzlich geschützter

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