Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de
Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Deutschen Bundestag Bericht über seine bisherige
Kontrolltätigkeit, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode. Dabei nimmt es auch dazu Stellung,
ob die Bundesregierung gegenüber dem Gremium ihren Pflichten, insbesondere ihrer Unterrichtungspflicht zu
Vorgängen von besonderer Bedeutung, nachgekommen ist.
§ 14 Gerichtliche Zuständigkeit
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem Parlamentarischen
Kontrollgremium und der Bundesregierung auf Antrag der Bundesregierung oder von mindestens zwei Dritteln
der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
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