Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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eigenen Leitungen verfügen, werden die Netzwerke, unabhängig von deren Infrastruktur, zum Teil mit dem
Ethernet-Protokoll betrieben. Im Gegensatz zu den klassischen Netzen wird hier die ATM-Struktur bereits im
DSLAM aufgelöst und die Daten als Ethernetpakete
weiter zum DSL-AC übertragen. Diese Kommunikation
ist prinzipiell verbindungslos, d. h. die Pakete vieler
Kunden werden auf einer gemeinsamen Verbindung
übertragen, was die Trennung zwischen den Kunden
technisch schwierig gestaltet.
6.8
Der E-Postbrief ist unterwegs – kommt
er auch sicher an?
Die Deutsche Post AG hat meine Empfehlungen zur Konzeption und den Datenschutzhinweisen weitgehend berücksichtigt.
Seit dem Sommer 2010 bietet die Deutsche Post AG eine
neue Versendungsform an, den E-Postbrief. Das Unternehmen hatte mir die neue Dienstleistung vor der Praxiseinführung vorgestellt. Der E-Postbrief bietet zusätzlich
zum herkömmlichen papierbasierten Brief die Möglichkeit zur Übermittlung von Briefen in elektronischer
Form. Zur Teilnahme am Verfahren, ob als Absender oder
Empfänger, ist eine individuelle Registrierung erforderlich. Es gibt zwei Versandwege: Zum einem den vollelektronischen Versandweg, bei dem der vom Absender verfasste elektronische Brief unmittelbar an den Empfänger
versendet wird. Bei dem anderen Versandweg ist nur der
Absender, nicht aber der Empfänger registrierter Teilnehmer des E-Postbrief-Verfahrens. Bei diesem sog. Hybridbrief wird der vom Absender elektronisch erstellte Brief
durch die Deutsche Post AG ausgedruckt, kuvertiert und
dem Empfänger auf dem normalen Postweg zugestellt
(vgl. Kasten zu Nr. 6.8).
Bei der vollelektronischen Übermittlung des E-Postbriefs
(Absender und Empfänger sind registriert) ist die Vertrau-
Drucksache 17/5200
lichkeit derzeit technisch nicht vollständig gewahrt, da
auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verzichtet wird.
Der Absender muss daher – wie bei der De-Mail (vgl. unter Nr. 3.3) – bei Daten mit erhöhtem Schutzbedarf (z. B.
sensible Gesundheitsdaten) zusätzliche, eigene Maßnahmen, wie z. B. das Anfügen dieser Daten in einem verschlüsselten Anhang ergreifen. Beim Hybridbrief soll die
vertrauliche Behandlung der übermittelten Daten gewährleistet werden, indem die mit dem Ausdruck der Briefe
betrauten Mitarbeiter/innen sich strafbar machen, falls sie
das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) verletzen würden.
Ende Oktober 2010 habe ich sowohl das Rechenzentrum,
das die Applikationen und die digitale Abwicklung bereitstellt, als auch ein Druckzentrum besichtigt, in dem der
Hybridbrief versandt werden soll. Bei beiden Informationsbesuchen traten keine datenschutzrechtlichen Probleme zutage. In dem Druckzentrum werden bereits seit
langem andere Dokumente mit teils sensiblen Inhalten wie
Rechnungen oder Kontoauszüge im Auftrag zahlreicher
Unternehmen ausgedruckt.
Bislang liegen mir nur wenige Eingaben zum E-Postbrief
vor. Diese befassen sich überwiegend mit dem Registrierungsverfahren (Pflichtangabe einer Handynummer für
das TAN-Verfahren) und dem Ausdruck des E-Postbriefs
durch die Deutsche Post AG, wenn eine Zustellung nur
auf dem „normalen Postweg“, also als Hybridbrief, möglich ist. Hier bestanden u. a. Bedenken, ob das Postgeheimnis gewahrt wird. Der Beförderungsvertrag wird nur
zwischen dem Absender und der Deutschen Post AG abgeschlossen, so dass der Empfänger auf die Versandform
keinen Einfluss hat. Da der Ausdruck des Briefes im Rahmen eines Auftragsverhältnisses durch die Deutsche
Post AG erfolgt, bleibt diese aus datenschutzrechtlicher
Sicht die verantwortliche Stelle für die Einhaltung des
Postgeheimnisses.
K a s t e n zu Nr. 6.8
Der E-Postbrief im Vergleich zur konventionellen Postzustellung:
Versandweg beim konventionellen Brief:
K a s t e n zu Nr. 6.8
Der E-Postbrief im Vergleich zur konventionellen Postzustellung:
Im Gegensatz zum konventionellen Brief wird der E Postbrief elektronisch erstellt und verschickt. Die Zustellung
erfolgt bei einem registrierten Empfänger in elektronischer Form. Bei Zustellung an nicht registrierte Teilnehmer wird
die Sendung in einem Postbriefzentrum ausgedruckt, kuvertiert und auf dem herkömmlichen Weg zugestellt (sog.
Hybridbrief).
Sender
Empfänger
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010