Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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Drucksache 17/5200

1. Google hat verbindlich zugesichert, eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern vor der Veröffentlichung von derartigen Aufnahmen einzusetzen.
2. Google hat verbindlich zugesichert, eine Technologie zur Verschleierung von Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung derartiger Aufnahmen einzusetzen.
3. Google hat verbindlich zugesichert, Widerspruchsmöglichkeiten zur Entfernung bzw. Unkenntlichmachung eines
Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer vorzuhalten und derartige Widersprüche zu bearbeiten.
4. Google hat verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge,
dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Voraussetzung ist eine
Identifizierung des Grundstücks, der Person oder des Fahrzeugs.
5. Google hat verbindlich zugesichert, die geplanten Befahrungen mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Die vorhandenen Befahrungspläne werden bis zu zwei
Monate im Voraus veröffentlicht und ständig aktualisiert. Google hat die verbindliche Zusage gemacht, die Liste
genauer zu gestalten und auf Landkreise und kreisfreie Städte zu erstrecken. Die kreisfreien Städte wurden bereits eingepflegt, die Landkreise sollen nach Auskunft von Google bis etwa Mitte Juli 2009 eingestellt werden.
6. Google hat verbindlich zugesagt, dass die Widerspruchsmöglichkeit auch nach der Veröffentlichung noch besteht.
7. Die Rohdaten werden nach Aussage von Google zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung der von
Google entwickelten Technologie zur Unkenntlichmachung von Gesichtern, Kfz-Kennzeichen und Gebäudeansichten benötigt. Google hat verbindlich zugesichert, die Löschung/Unkenntlichmachung der Rohdaten vorzunehmen, indem die Ergebnisse aus dem Prozess zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen
in die Rohdaten übernommen werden, sobald die Speicherung und Verarbeitung der Rohdaten nicht mehr für die
genannten Zwecke erforderlich ist.
8. Google hat verbindlich zugesichert, die Löschung oder Unkenntlichmachung der Rohdaten von Personen, Kfz
und Gebäudeansichten vorzunehmen, die aufgrund eines Widerspruchs zu entfernen sind. Die Löschung oder
Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn
der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Bilder bei Google eingeht. Später oder auch nach
Veröffentlichung eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen zwei Monaten.
9. Google hat die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zugesichert.
10. Im Falle von Verknüpfungen des Dienstes durch andere Anbieter behält sich Google in den Nutzungsbedingungen das Recht vor, bei offensichtlicher Verletzung anwendbarer Gesetze, die Schnittstelle zu unterbinden.
11. Google hat zugesichert, eine Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse und der technischen und organisatorischen Maßnahmen für Google Street View vorzulegen. Insbesondere gehört hierzu auch eine deutliche Beschreibung des Umgangs mit den Widersprechendendaten von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur
endgültigen Löschung bzw. Unkenntlichmachung.
12. Widerspruch kann eingelegt werden im Internet unter www.google.de/streetview oder schriftlich bei der Google
Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Der Link mit dem Text: „FAQ Street View
(inkl. Widerspruchsmöglichkeiten)“ ist nunmehr direkt auf der ersten Seite der Hilfeseiten für Google Maps
Deutschland erreichbar. Diese Hilfeseiten erreicht jeder Nutzer direkt aus dem Produkt Google Maps Deutschland, wenn er oben rechts den Link „Hilfe“ klickt.
13. Die bei Google eingelegten Widersprüche werden zeitnah bestätigt. E-Mails mit Widersprüchen werden bereits
bestätigt, alle entsprechenden Briefe werden fortlaufend beantwortet.
4.1.2

Erfassung von WLAN-Netzen
und übertragenen Inhalten

Die Kamerafahrzeuge von Google fertigten nicht nur digitale Fotos von Gebäude. Sie erfassten auch Daten privater Funknetze. Die zuständigen Datenschutzbehörden,
die Betroffenen und die Öffentlichkeit wurden darüber
nicht informiert.
Im Rahmen der Diskussionen um Google Street View
(vgl. o. Nr. 4.1.1) wurde bekannt, dass die Kameraautos

des Unternehmens neben den Hausfassaden auch Informationen von privaten und öffentlichen WLAN-Netzen erfasst, gespeichert und zur weiteren Verarbeitung in die
USA übermittelt haben. Pikant ist dabei, dass die Erfassung der WLAN-Daten erfolgte, ohne dass die zuständigen Datenschutzbehörden, die Betroffenen oder die Öffentlichkeit davon informiert wurden. Erst nachdem eine
ausländische Datenschutzbehörde dies bei der Prüfung eines von Google ausgesandten Kamerafahrzeugs festgestellt hatte und diese Feststellung öffentlich wurde, bestätigte Google den Sachverhalt.

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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