Drucksache 17/5200
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verantwortlichen Krankenkassen – in Übereinstimmung
mit der Industrie – davon ausgegangen, dass aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine Karte mindestens fünf
Jahre im Gebrauch sein sollte. Demzufolge stellt sich die
Frage, ob der weitere Rollout der Karten der Generation 1
überhaupt noch sinnvoll ist oder ob man schon auf die Karten der Generation 2 umstellen muss. Das Problem wird
sich vermutlich dadurch lösen, dass das BSI eine Laufzeitverlängerung der algorithmischen Schlüssel bis zum
Jahr 2017 vornimmt.
Unzufrieden bin ich damit, dass das von mir seit Jahren
kritisierte Problem der nicht geschützten Versichertendaten auf der jetzigen Krankenversichertenkarte weiterhin
ungelöst bleibt (vgl. 22. TB Nr. 6.1). Hier habe ich der
Zusage des BMG nach Abhilfe Glauben geschenkt,
musste aber feststellen, dass die Umsetzung durch den bis
heute nicht flächendeckend vorgenommenen Basis-Rollout nicht eingehalten worden ist (vgl. auch Nr. 15.6).
Lange kann und darf dieser Zustand nicht mehr andauern,
sonst werde ich dieses Verfahren beanstanden.
3.5
Biometrie bei der Grenzkontrolle
Bei Personenüberprüfungen und Grenzkontrollen sollen
biometrische Verfahren zur Verifizierung von Personen
anhand der vorgelegten Ausweise verwendet werden.
Seit 2004 wird Biometrie bei der Grenzkontrolle am Flughafen in Frankfurt am Main eingesetzt. Darüber habe ich
bereits mehrfach berichtet (vgl. 20. TB Nr. 5.3.5; 21. TB
Nr. 4.5.2). Mangels elektronischer Reisedokumente war
das Verfahren „Automatisierte und biometriegestützte
Grenzkontrolle (ABG)“ darauf angewiesen, dass biometrische Daten auf freiwilliger Basis lokal durch die Bundespolizei gespeichert wurden.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Reisepasses
ist es nun möglich, ohne vorherige Anmeldung und externe Datenspeicherung den Ausweis unmittelbar zur Verifikation einzusetzen. 2009 erfolgten ebenfalls am Frankfurter Flughafen erste Tests für einen automatisierten
Kontrollprozess mit einem Gesichtserkennungsverfahren
im Projekt „EasyPASS“ (vgl. 22. TB Nr. 6.4). Als technische und organisatorische Rahmenbedingungen wurde
hierfür eine Kontrollspur mit guter Gesichtsausleuchtung
eingerichtet. Um die Effizienz der Erkennung auf einem
hohen Niveau zu halten, wurden dabei Erkenntnisse aus
vorangegangenen Biometrieprojekten des Bundes genutzt.
Es wird hierbei eine höhere Erkennungsgenauigkeit und eine
beschleunigte Verifikation der Person mit den Daten des vorgelegten Reisepasses bzw. des neuen Personalausweises
(vgl. Nr. 3.2) erwartet. Dies soll das Kontrollpersonal entlasten und den Passagierfluss beschleunigen. Zugleich sollen
beim Kontrollprozess datenschutzfreundliche Rahmenbedingungen für die Bürger geschaffen werden.
Die Teilnahme an EasyPASS ist ohne vorherige Registrierung möglich und erfolgt derzeit noch auf freiwilliger
Basis. Jeder volljährige Bürger der Europäischen Union,
des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, der
über einen E-Pass verfügt, kann das Verfahren EasyPASS
nutzen.
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Der Reisende legt zunächst seinen Ausweis auf einen Dokumentenleser. Dabei werden seine Daten erfasst und es
erfolgt eine Prüfung, ob der Reisende aufgrund der Ausweisdaten am automatisierten Kontrollprozess teilnehmen
kann. Als kritisch betrachte ich in diesem Zusammenhang,
dass zu jedem Reisenden eine Abfrage im nationalen bzw.
im Schengen-Fahndungsbestand durchgeführt wird. Dies
entspricht nicht dem Schengener Durchführungsübereinkommen bzw. dem Schengener Grenzkodex. Danach dürfen
Personen, die das Gemeinschaftsrecht auf freien Personenverkehr genießen, nicht systematisch mit den Beständen
nationaler und europäischer Datenbanken abgeglichen
werden. Ich habe das BMI um Überprüfung des Verfahrens gebeten.
In der Kontrollschleuse wird das Gesichtsbild des Reisenden mit einer Kamera aufgenommen. Über eine entsprechende Gesichtserkennungssoftware wird dieses Bild mit
dem im Chip des Passes gespeicherten Lichtbild verglichen. Parallel wird die Echtheit des Ausweises geprüft.
Erfolgt insgesamt keine Beanstandung durch das System,
öffnet sich eine Schleuse und der Reisende kann die
Grenze übertreten. Beamte der Bundespolizei überwachen den Prozess und können bei Bedarf eingreifen.
Ebenso entscheiden sie, ob und welche zusätzlichen Kontrollfolgemaßnahmen erforderlich sind.
Ziel des Verfahrens ist es, das Grenzkontrollpersonal bei
der Überprüfung der Reisenden zu unterstützen, die
Grenzkontrolle zu beschleunigen und damit Wartezeiten
zu vermeiden.
Ich begrüße es, dass EasyPASS – im Gegensatz zu ABG –
keine vorherige Registrierung des Passagiers erfordert.
Des Weiteren werden keine Daten der Personen über einen
unbegrenzten Zeitraum in einer Datenbank gespeichert,
um den automatisierten Grenzkontrollprozess nutzen zu
können. Damit werden auch keine Begehrlichkeiten geweckt, die biometrischen Daten anderweitig zu nutzen.
Ob das ABG-Verfahren, nachdem der Erfolg von EasyPASS erkennbar ist, beendet wird, bleibt abzuwarten. Die
bei ABG bestehenden Rahmenbedingungen für Vielflieger (z. B. die Registrierung) können auch im EasyPASSVerfahren angewendet werden.
Ich habe das Projekt EasyPASS und die erforderlichen
Tests begleitet und werde es weiterhin beobachten (vgl.
Nr. 7.3.2).
Im Jahre 2010 wurde die Testphase beendet und das Verfahren zur Nutzung freigegeben. Es ist geplant, das Verfahren auch auf anderen Flughäfen einzusetzen.
3.6
Kein Überflieger: ELSTER-Online
Die Evaluierung des ELSTER-Online Verfahrens ist unzureichend. Vor einer dauerhaften Zulassung des Verfahrens
müssen die Belange des Datenschutzes und der IT-Datensicherheit gewährleistet sein.
Die Finanzverwaltung stellt den Steuerpflichtigen zur
elektronischen Übermittlung von Dokumenten (z. B. bei der
Abgabe einer Steuererklärung) das ELSTER-Online Verfahren als Kommunikationsportal zur Verfügung. Entspre-