Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– 39 –

Drucksache 17/5200
K a s t e n zu Nr. 3.3

Ablauf der Kommunikation über De-Mail

3.4

Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte stand lange auf der
Kippe, aber nach einem durch die Politik ausgesprochenem Moratorium sollte in diesem Jahr der Start gelingen,
allerdings in einer deutlich abgespeckten Version. Keine
Abstriche darf es aber beim Datenschutz geben.

Ferner wurde vereinbart, dass für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig ist und es bei strittigen Entscheidungen
ein Schlichtungsverfahren geben soll.

Die jetzige Krankenversichertenkarte wird bis spätestens
zum 1. Januar 2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert. So steht es zumindest im Gesetz, aber die
Realität sieht anders aus, wie ich bereits in meinen letzten
Tätigkeitsberichten ausführlich berichtet habe (zuletzt
22. TB Nr. 6.1). Nachdem in den Testregionen die vorgesehenen Tests immer schleppender und ohne verwertbare
Ergebnisse verliefen, vereinbarte die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009
vor einer weitergehenden Umsetzung eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der gematik und ihr Zusammenwirken
mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium
für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den
Testregionen überprüft und bewertet werden sollten.

Durch das Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vom 24. Juli 2010
(BGBl. I S. 983 ff.) wurde in § 291 Absatz 2b SGB V für
den bis dahin nicht geregelten Versichertenstammdatendienst eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Danach
müssen die Leistungserbringer zwar einen online durchzuführenden Abgleich bei den Krankenkassen vornehmen,
dies setzt aber nicht voraus, dass auch ihre Praxisverwaltungssysteme online genutzt werden müssen. Damit wird
den Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie der Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der
elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer
ebenso Rechnung getragen wie der Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme.

Diese Bestandsaufnahme wurde im April 2010 abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der gematik
entschied sich für eine neue Verteilung der Aufgaben und
Verantwortlichkeiten: Demnach übernehmen die Leistungserbringer die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen und die Kostenträger die alleinige
Verantwortung für die administrativen Anwendungen. Darüber hinaus verständigte man sich darauf, zunächst lediglich drei Anwendungen einzuführen, mit denen direkt
beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden
soll:

Zum Ende des Berichtszeitraums habe ich festgestellt,
dass die verantwortlichen Gesellschafter intensiv an der
Umsetzung der neuen Projektstrukturen arbeiten; erste
Spezifikationen und Lastenhefte für die einzelnen Anwendungen liegen bereits vor, so dass mit einer abschließenden Beschlussfassung durch die gematik im Frühjahr
nächsten Jahres zu rechnen ist. In der Region Nordrhein
soll der Basis-Rollout der Lesegeräte in den einzelnen
Arztpraxen und Krankenhäusern fortgesetzt werden, um
danach mit einer Ausgabe in ganz Deutschland fortzufahren.

– Ein online gestütztes Versichertenstammdatenmanagement (durch den GKV-Spitzenverband),

Die schleppende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wirft auch verschiedene datenschutzrechtliche
Fragen auf. Ein Beispiel: Die bisher ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarten der Generation 1 sind mit
einer Verschlüsselungstechnologie ausgestattet, deren
Kryptoalgorithmen nach der maßgeblichen BSI-Richtlinie
TR-03116 bis zum Jahr 2015 zulässig sind. Bislang sind
die für die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten

– die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der elektronischen Gesundheitskarte (durch die Bundesärztekammer) und
– die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer
(durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung).

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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