Drucksache 17/5200
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3. Sie ermutigt die bei der Internationalen Konferenz akkreditierten Beauftragten für den Datenschutz und den
Schutz der Privatsphäre zur Verbreitung des Gemeinsamen Vorschlags zur Abfassung Internationaler Standards zum Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang
mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.
4. Sie beauftragt die für die Organisation der 31. und
32. Internationalen Konferenzen Verantwortlichen mit
dem Aufbau einer Kontaktgruppe, an der die interessierten Beauftragten für den Datenschutz und den
Schutz der Privatsphäre teilnehmen sollen. Diese
Gruppe soll folgende Aufgaben in Angriff nehmen:
a. Die Förderung und die Verbreitung des Gemeinsamen
Vorschlags unter privaten Instanzen, Experten sowie
in- und ausländischen öffentlichen Stellen, insbesondere unter den in der Erklärung von Montreux
aufgeführten Institutionen und Organisationen als
Grundlage für die zukünftige Arbeit an einem verbindlichen universellen Abkommen; sowie
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
b. die Untersuchung und Information über weitere
Möglichkeiten der Verwendung des Gemeinsamen
Vorschlags als Grundlage für die Entwicklung eines weltweiten Verständnisses und einer internationalen Kooperation im Bereich des Datenschutzes
und des Schutzes der Privatsphäre, insbesondere
im Kontext der internationalen Übertragung personenbezogener Daten, bei der die Rechte und Freiheiten der Individuen geschützt werden müssen.
5. Die Kontaktgruppe soll:
a. ihre Arbeit mit der Steuerungsgruppe der Konferenz koordinieren und über ihre Vertretung auf Sitzungen internationaler Organisationen entscheiden,
sowie
b. die 32. Internationale Konferenz über ihre Fortschritte informieren, damit die Aufmerksamkeit
dauerhaft auf das Thema des vorliegenden Beschlusses gerichtet wird.