Drucksache 17/5200
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
n o c h Anlage 6
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
„Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“
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sie als Ansprechpartnerinnen und -partner für Datenschutz nach innen
und außen bekannt machen,
die Unabhängigkeit und Qualität externer Datenschutzbeauftragter etwa durch Festlegung von Mindestanforderungen bei der Beauftragung
stärken und
eine Berichtspflicht einführen.
Mit diesen Maßnahmen kann die Verwirklichung des Datenschutzes in den
verantwortlichen Stellen selbst verbessert und die externe Kontrolle entlastet
werden. Das Audit würde den Datenschutz zum Wettbewerbsfaktor machen
und auf diesem Wege stärken.
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BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010