Drucksache 17/5200

– 194 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h Anlage 6

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
„Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“

5. Datenschutz im Internetzeitalter
Das Internet ist weder rechtsfreier Raum noch harmlose Spielwiese. Es gehört
zur Lebenswirklichkeit in der Informationsgesellschaft. Immer stärker wird der
Druck, Teil des globalen Netzes zu sein – ob nun freiwillig in sozialen Netzwerken oder unfreiwillig als Objekt der Bewertung, Kritik, aber auch Verleumdung. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert daher, die Stärkung
des Datenschutzes im Internet als gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen, die
von allen relevanten gesellschaftlichen und staatlichen Akteurinnen und Akteuren getragen werden muss.
Ein modernes Datenschutzrecht muss internetfähig sein. Die globale Struktur
des Internets und neue Dienste, wie z.B. Street View und Soziale Netzwerke,
setzen nationalen Regelungsansätzen und -strategien jedoch enge Grenzen. Die
Globalisierung ist allerdings keine Entschuldigung für nationale Passivität. Es
ist daher ein mehrdimensionaler Ansatz zur Stärkung des Datenschutzes zu
verfolgen: Nationale Regelungen sollten möglichst durch internationale Vereinbarungen flankiert werden, so dass ein weitgehend deckungsgleiches inhaltliches Grundniveau des Internet-Datenschutzes entsteht, dem sich Anbieter von
Diensten nicht ohne weiteres durch Flucht in das Ausland entziehen können.
Gleichzeitig müssen vollzugsfähige Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass gemeinsam anerkannte Standards auch international durchgesetzt werden können.
Bei der Fortentwicklung des Internetrechts ist ein rechtlicher Rahmen zu schaffen, der die grundsätzlich unbeobachtete Kommunikation und Nutzung des
Internets gewährleistet. Zudem hält die Konferenz die Entwicklung von besonderen Schutzmechanismen zur Gewährleistung und Durchsetzung der Datenschutzrechte der Betroffenen im Netz für erforderlich. Angesichts der weltweiten Vernetzung und dauerhaften Verfügbarkeit von Inhalten im Netz besteht im
Internet eine besondere Gefährdungslage, der nur durch internetspezifische
Instrumente begegnet werden kann. Im Einzelnen schlägt die Konferenz vor
allem vor, das bestehende Datenschutzrecht um folgende Punkte zu ergänzen:

•

Einführung eines Mediennutzungsgeheimnisses, das die grundsätzlich
unbeobachtete Inanspruchnahme elektronischer Dienste garantiert.

•

Stärkung der Möglichkeit zur anonymen und pseudonymen Nutzung und
Bezahlung von Online-Angeboten.

•

Verbesserte Informationspflichten für Anbieter:
o Wichtigste Datenschutzinformation an prominenter Stelle des Webauftritts: Ort der Datenspeicherung, zuständige Datenschutzbehörde

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BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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