Drucksache 17/5200
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Datenschutz zu einem einklagbaren europäischen Grundrecht aufgewertet worden.
Die bisherige „Säulenstruktur“ der EU wurde durch eine übergreifende Ordnung
ersetzt, die sowohl den Binnenmarkt als auch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit umfasst. Deshalb wirke ich intensiv an den Diskussionen über die Ausgestaltung des neuen europaweiten Datenschutzrechts mit. So ist das erwähnte „Eckpunktepapier“ der deutschen Datenschutzkonferenz auch ein Beitrag zu einem
europaweit internetfähigen Datenschutzrecht. Einerseits muss der neue EU-Rechtsrahmen den Risiken der neuen Techniken angemessen Rechnung tragen, andererseits
sollten technologische Möglichkeiten entwickelt und eingesetzt werden, um personenbezogene Daten besser zu schützen. Technologischer Datenschutz beschränkt sich
insofern nicht auf eine datenschutzmäßige „Gefahrenabwehr“ – etwa gegen die heimliche Bildung von Persönlichkeitsprofilen –, sondern sollte auch als Chance verstanden werden, den Bürgerinnen und Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. Recht und Technik wirken beim Datenschutz eng zusammen – dies zieht sich wie
ein roter Faden durch den gesamten vorliegenden Bericht. Es kann dabei nicht der Anspruch des Rechts sein, jede einzelne technologische Entwicklung im Detail nachzubilden und jeweils detaillierte Schutzvorkehrungen zu definieren. Vielmehr müssen
die wesentlichen technischen Vorgaben in neutraler Form formuliert werden, so dass
sie bei neuen Verfahren und technologischen Entwicklungen angemessen umgesetzt
werden können. Datenschutz ist dabei stets auch der Versuch, einen Ausgleich zwischen den Segnungen der Technik und dem Recht des einzelnen auf Wahrnehmung
seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu finden.
Der Datenschutz als gesellschaftliches Anliegen hängt in besonderer Weise von einer
breiten Unterstützung ab, die ich auch in den letzten beiden Jahren in meiner Arbeit
erfahren habe. Mein Dank gilt den Abgeordneten des Deutschen Bundestages aller
Fraktionen, aber auch allen anderen Vertretern öffentlicher und privater Stellen, die
sich für den Datenschutz interessiert und eingesetzt haben. Aber auch dort, wo Meinungsgegensätze und unterschiedliche Positionen bestehen, habe ich Respekt für
meine Aufgaben und meine Auffassungen erfahren. Auch dafür danke ich. Besonders möchte ich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken, ohne deren Fachwissen, Engagement und Kreativität meine Arbeit so nicht möglich gewesen wäre,
zumal sie dabei häufig unter den Grenzen knapper Ressourcen zu leiden hatten.
Auch wenn die Personalausstattung meiner Dienststelle im Berichtszeitraum das
erste Mal seit meiner Amtsaufnahme 2003 spürbar verbessert wurde, haben zugleich
die Aufgaben und damit auch die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich zugenommen. So wurde mir durch Gesetz die Schlüsselverwaltung
für das wohl größte Datenschutzprojekt im Sozialwesen, das Datenbanksystem
ELENA übertragen. Außerdem bin ich ab dem 1. Januar 2011 für die datenschutzrechtliche Kontrolle der Jobcenter zuständig, die bisher den Landesdatenschutzbeauftragten oblag. Schließlich ergeben sich durch die Ausweitung der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung (etwa im Rahmen von Europol, Schengen und beim
Binnenmarktinformationssystem IMI) zusätzliche Herausforderungen mit erheblicher Ressourcenbindung. Da absehbar ist, dass sich der Aufgabenzuwachs fortsetzen
wird, halte ich die weitere Verbesserung der personellen Ausstattung meiner Dienststelle für erforderlich.
Peter Schaar
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010