Drucksache 17/5200

– 168 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h Anlage 5
15. Der Deutsche Bundestag bedauert, dass seine Aufforderung aus den Entschließungen zum 20. Tätigkeitsbericht
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BT-Drucks. 16/4882, Nr. 10) und zum
21. Tätigkeitsbericht (BT-Drucks. 16/12271, Nr. 5), auch für die Steuerverwaltung den datenschutzrechtlichen
Auskunftsanspruch gesetzlich festzuschreiben, noch zu keinem Ergebnis geführt hat. Er hält an seiner Forderung
fest, die Abgabenordnung um einen entsprechenden vorbehaltlosen gesetzlichen Anspruch zu erweitern.
16. Die Möglichkeit, mithilfe intelligenter Stromzähler den tatsächlichen Stromverbrauch kontrollieren zu können,
könnte einen ökonomischen Mehrwert für den Verbraucher schaffen und beträchtliche ökologische Vorteile mit
sich bringen. Bei ihrem Betrieb fallen jedoch auch umfangreiche und differenzierte Datenbestände (Lastprofile)
an, die durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wirksam vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt werden müssen. Auch muss sichergestellt werden, dass die Datenhoheit beim Verbraucher verbleibt
und dieser selbst darüber entscheiden kann, welche Daten er zur Verfügung stellen möchte.
Der Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, ihn bei dem Anliegen, neue Technologien datenschutzkonform ausgestalten zu wollen, auch in Zukunft zu unterstützen und die Notwendigkeit der Schaffung gesetzlicher
Vorgaben in diesem Bereich zu prüfen.“
In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Dezember 2010 einstimmig angenommen.

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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