Drucksache 17/5200
– 166 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
n o c h Anlage 5
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/12600 folgende Entschließung anzunehmen:
„1. Der Deutsche Bundestag hat schon mehrfach die große Bedeutung eines präventiven technologischen Datenschutzes unterstrichen. Neue Technologien haben bereits bei ihrer Entwicklung wie auch bei ihrem Einsatz den Erfordernissen eines wirksamen Datenschutzes zu entsprechen. Gesetzliche Vorgaben sollten verpflichtend und technikneutral die Schutzziele bestimmen, damit der Datenschutz auch bei weiterem technologischem Fortschritt
gewährleistet und bereits im Entwicklungsstadium von neuen Produkten und Geschäftsmodellen berücksichtigt
wird.
2. Der Deutsche Bundestag sieht mit Sorge, wie es die Vielzahl der Datenverarbeitungen und das unaufhörliche Anwachsen von Datenbeständen den Bürgerinnen und Bürgern immer schwerer macht, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich auszuüben. Eine Stärkung der Betroffenenrechte ist deswegen dringend geboten.
Eine engere Zweckbindung in den gesetzlichen Normen stärkt die Selbstbestimmung der Betroffenen über den
Umgang mit ihren persönlichen Daten und begegnet der zunehmenden Vernetzung unterschiedlicher Datenbestände, die auch vom Bundesverfassungsgericht als große Gefahr für das Persönlichkeitsrecht gesehen wird. Eine
Profilbildung, die ein besonderes Gefährdungspotenzial in sich birgt, ist nur dann zulässig, wenn sie durch eine
entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat. Außerdem muss die
Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen wieder zur Ausnahme werden.
Die verantwortlichen Stellen müssen grundsätzlich zu einer umfassenden Information der Betroffenen verpflichtet
werden. Außerdem müssen die Rechte auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch in ihrer Ausübung
und Durchsetzung bürgerfreundlicher werden und auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein.
Dabei kommt dem Einsatz moderner Technologien (etwa dem Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten
und einem Widerspruchsrecht, deren Ausübung auch auf elektronischem Wege zu ermöglichen ist) besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
3. Der Deutsche Bundestag beobachtet sorgfältig die besondere Gefährdung des Grundrechts auf informationelle
Selbstbestimmung, die sich aus neuen technischen Möglichkeiten und einem veränderten Kommunikationsverhalten ergeben, insbesondere im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet. Er begrüßt es daher, dass
sich auch die Bundesregierung dieser Thematik verstärkt zugewandt hat.
Neben flankierenden gesetzlichen Regelungen können Selbstverpflichtungen der beteiligten Branchen das Datenschutzniveau verbessern.
4. Für wirkungsvollen Datenschutz, insbesondere im Internet, ist es unerlässlich, dass auch die Betroffenen selbst
verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen. Hierfür fehlt es aber noch immer an der erforderlichen Sensibilität für mögliche Gefahren und an
Wissen darüber, welche Maßnahmen des Selbstschutzes möglich und sinnvoll sind.
Aufklärung und entsprechendes technisches Knowhow sind deswegen wichtige datenschutzpolitische Ziele. Der
Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich diesen Aufgaben verstärkt zu widmen, z. B. durch Errichtung der Stiftung Datenschutz.
Dabei hat die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass keine Parallelstrukturen oder Konkurrenz zu den durch
die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wahrgenommenen Aufgaben entstehen.
5. Kinder und Jugendliche können vielfach die mit der Nutzung moderner Techniken verbundenen Konsequenzen
und Risiken nicht erkennen oder richtig einschätzen. Ein verstärktes Bemühen um Aufklärung und Bildung im Bereich Datenschutz ist vor diesem Hintergrund gerade auch bei jungen Menschen geboten.
Hierzu soll die geplante Stiftung Datenschutz einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne mit den bereits bestehenden
Angeboten in Konkurrenz zu treten. Der Deutsche Bundestag begrüßt in diesem Zusammenhang die Bildungsinitiativen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie neben dieser Bereitstellung von Bildungsangeboten auch durch gesetzliche Vorgaben der Datenschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann.
6. Der Bundestag begrüßt das Eckpunktepapier der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder „Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“.
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010