Drucksache 17/5200
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Im Jahr 2010 konnte nun ein wichtiger Schritt auf dem
Weg zur ausschließlich elektronisch geführten Akte vollzogen werden. Die an mich gerichteten Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern machen einen wesentlichen, jährlich stetig anwachsenden Anteil der Geschäftsvorfälle aus
(vgl. Kasten zu Nr. 14.4). Um die Arbeit effektiver zu gestalten, werden diese nicht mehr herkömmlich in Papiervorgängen, sondern ausschließlich in elektronischer Form
bearbeitet. Die Eingaben sind hier besonders geeignet, weil
je Geschäftsvorfall nur eine relativ geringe Anzahl an Dokumenten erzeugt wird und diese regelmäßig innerhalb eines kurzen Zeitraums abgearbeitet werden können. Vielfach können einfache Fälle durch mein Servicebüro
erledigt werden, wenn es sich um häufig wiederkehrende,
routinemäßige Anfragen handelt. Hierdurch wird das betreffende Fachreferat erheblich entlastet und kann sich
stärker auf die fachlichen Kernaufgaben konzentrieren.
Die bestehende Aufteilung meiner Dienststelle mit Hauptsitz in Bonn und einem Verbindungsbüro in Berlin verlangt geradezu nach einer Möglichkeit, Arbeitsergebnisse
standortübergreifend und ohne Zeitverzug mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu erbringen. Die vollelektronische Bearbeitung der Eingaben hat
erwiesen, dass die Arbeit nicht nur schneller, sondern auch
in höherer Qualität erledigt wird. Die anfangs bei den Beschäftigten teilweise noch bestehenden Vorbehalte konnten durch die erzielten positiven Ergebnisse grundsätzlich
ausgeräumt werden. Basierend auf den guten Erfahrungen
werden ab 2011 sukzessive weitere Geschäftsprozesse in
die vollelektronische Bearbeitung überführt.
Über den Fortgang des Projekts werde ich auch künftig
berichten.
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Wichtiges aus zurückliegenden
Tätigkeitsberichten
1. 22. TB Nr. 5.7 Einrichtung einer Visa-Warndatei
Der Ankündigung im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode folgend hat das Bundesministerium
des Innern einen Referentenentwurf zur Schaffung einer zentralen Visa-Warndatei vorgelegt. Zwar wurde
darin die noch in der vergangenen Legislaturperiode
vorgesehene generelle und verdachtsunabhängige
Speicherung von Daten zu Einladern, Verpflichtungsgebern und Bestätigenden nicht wieder aufgegriffen.
Gleichwohl gehen einzelne der beabsichtigten Warnsachverhalte, die eine Speicherung in der Datei auslösen, über das erforderliche Maß hinaus. Dies betrifft
etwa die beabsichtigte Speicherung bei einem bloßen
Verdacht rechtswidrigen Verhaltens. Kritisch bewerte
ich auch, dass Straftaten gespeichert werden sollen,
die weder in einem Zusammenhang zum Visumverfahren stehen noch einen sonstigen Auslandsbezug
aufweisen. Zudem sind nach dem Referentenentwurf
weitreichende Zugriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden vorgesehen. Im Rahmen meiner Beteiligung
in der Ressortabstimmung habe ich meine Bedenken
gegen die beabsichtigte Ausgestaltung der Visa-Warndatei deutlich gemacht. Soweit das Vorhaben einer
zentralen Visa-Warndatei weiterverfolgt wird, sollte
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
diese in erster Linie die deutschen Visumsbehörden
bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Welche Daten in einer
solchen Datei gespeichert werden, sollte sich ausschließlich an diesem Zweck orientieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Vorhaben weiter umgesetzt wird.
2. 22. TB Nr. 7.5 Jobbörse als Internet-Angebot der
Bundesagentur für Arbeit
Obwohl ich die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausdrücklich auf die Missbrauchsanfälligkeit des Registrierungsverfahrens für Arbeitgeber bei ihrer OnlineJobbörse hingewiesen hatte, reagierte die BA hierauf
zunächst nicht. In der Folgezeit gelangte tatsächlich
eine Vielzahl unseriöser Stellenangebote in die Jobbörse. Zum Beispiel stellte eine Firma für Personalvermittlung mehrere Tausend vermeintliche Stellenangebote aus unterschiedlichen Berufssparten allein
mit dem Ziel in die Jobbörse ein, dadurch an Bewerberdaten für eigene Vermittlungsgeschäfte zu gelangen.
Erst diese spektakulären Datenmissbrauchsfälle und
die damit verbundenen öffentlichen Diskussionen veranlassten die BA, die fälligen Schutzvorkehrungen zu
treffen. Jeder neue Arbeitgeber wird nun vor einer Registrierung überprüft. Dies erfolgt zusätzlich zu einer
stichprobenartigen Plausibilitätskontrolle von eingestellten Stellenangeboten. Geprüft werden die Arbeitgebereigenschaft, die Branchenzugehörigkeit und die
Korrektheit der gemachten Angaben. Auch den Bestand von etwa 40 000 bereits registrierten Arbeitgebern hat die BA auf meine Forderung hin sukzessive
nachträglich überprüft. Dabei mussten nach Angaben
der BA etwa 6 Prozent zweifelhafte Arbeitgeber-Accounts gelöscht werden.
Auch wenn sich Missbrauch in derartigen OnlinePortalen nie völlig ausschließen lässt, so ist gleichwohl das höchstmögliche Datenschutzniveau zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als hier Sozialdaten
betroffen sind. Durch eine rechtzeitige Berücksichtigung meiner Anregungen hätten sich viele Missbrauchfälle vermeiden lassen.
3. 22. TB Nr. 10.5.1 Erhebung von Merkmalen des
Migrationshintergrundes von Arbeitsuchenden
Ich hatte über die neu geschaffene Regelung des § 281
Absatz 2 SGB III zur Erhebung von Merkmalen des
Migrationshintergrundes von Arbeitsuchenden ausschließlich zu statistischen Zwecken berichtet. Die entsprechende Rechtsverordnung ist seit Oktober 2010 in
Kraft (BGBl. 2010 I S. 1372). Sie sieht auch eine Regelung zur Binnendifferenzierung von Spätaussiedlern vor. Die Gesetzesbegründung, über diese Gruppe
auch im Bereich der Arbeitsmarkt- und Grundsicherungsstatistiken genaue Zahlen zu erhalten, um die Integration voranzutreiben, halte ich für schlüssig.
Die Pläne zur Verwendung der Daten über den Migrationshintergrund auch im operativen Geschäft sind in
der zurückliegenden Legislaturperiode gescheitert und
bislang nicht wieder aufgegriffen worden.