Drucksache 17/5200

– 12 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Kasten c zu Nr. 6.1
79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
Länder am 17./18. März 2010: Keine Vorratsdatenspeicherung! . . . . . . . . .

72

Kasten zu Nr. 6.4
Domain Name System (DNS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

75

Kasten a zu Nr. 6.5
Deep Packet Inspection (DPI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

77

Kasten b zu Nr. 6.5
Verschachtelte, hierarchische Datenstruktur gängiger
Kommunikationsprotokolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

77

Kasten zu Nr. 6.7
DSL-Anschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

78

Kasten zu Nr. 6.8
Der E-Postbrief im Vergleich zur konventionellen Postzustellung . . . . . . . .

79

Kasten zu Nr. 7.1.1
79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 17./18. März 2010: Für eine umfassende wissenschaftliche
Evaluierung im Sicherheitsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

83

Kasten zu Nr. 7.2.1
77. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 26./27. März 2009: Die polizeiliche Datenverarbeitung in INPOL
hat keine Rechtsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

87

Kasten zu Nr. 7.3.1
79. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
am 17./18. März 2010: Körperscanner – viele offene Fragen . . . . . . . . . . . .

89

Kasten zu Nr. 7.5.1
80. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und
der Länder am 3./4. November 2010: Keine Volltextsuche
in Dateien der Sicherheitsbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

92

Kasten zu Nr. 8.2.2
Elektronischer Aufenthaltstitel für Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

98

Kasten a zu Nr. 8.9
Auszug aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum
20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz gemäß § 26 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes – Bundestagsdrucksache 15/5252 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

103

Kasten b zu Nr. 8.9
Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz
im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) vom
24./25. November 2010
Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit
des Beauftragten für den Datenschutz nach § 4f Abs. 2
und 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

103

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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