Drucksache 18/1200

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Einführung

Am 6. Januar 2014 habe ich das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
übernommen, nachdem mich der Deutsche Bundestag am 19. Dezember 2013 in dieses Amt gewählt hatte.
Dieser Tätigkeitsbericht über die Jahre 2012 und 2013 umfasst somit einen Zeitraum, in dem noch mein Vorgänger, Peter Schaar, das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten ausgeübt und die maßgeblichen Entscheidungen in diesem Bereich getroffen hat. Das gleiche gilt für die Grundkonzeption dieses Berichtes.
Mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes am 1. Januar 2006 wurde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zusätzlich die Ombuds-, Beratungs- und Kontrollfunktion eines Bundesbeauftragten für
die Informationsfreiheit übertragen.
Die ersten drei Tätigkeitsberichte für die Jahre 2006 bis 2011 spiegeln diese durchaus spannende Frühzeit des
IFG wieder, das für die Bürgerinnen und Bürger ein zunehmend genutztes, wichtiges „Informationsinstrument“
geworden ist. Die Verwaltung, aber auch die Verwaltungsgerichte wurden mit ganz neuen Rechtsfragen konfrontiert und auch der damalige Bundesbeauftragte und seine Mitarbeiter betraten Neuland.
Der aktuelle Tätigkeitsbericht legt Rechenschaft ab über die Aktivitäten meines Hauses und beleuchtet die Anwendung des IFG durch die Bundesbehörden und wichtige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zum IFG,
aber auch die Entwicklung der Informationsfreiheit in Europa und auf Länderebene in den Jahren 2012
und 2013.
Im Berichtszeitraum konnte die Evaluation des IFG abgeschlossen werden (vgl. Nr. 2.1.1).
Der Anwendungsbereich des IFG und die Grenzen der Transparenz im parlamentarischen Raum waren wichtige
Themen der Verwaltungsrechtsprechung (Nr. 5.2.1, 5.1.1).
Ein besonderes „Highlight“ im Berichtszeitraum war die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die mein Vorgänger gemeinsam mit dem Berliner Kollegen Dr. Alexander Dix im September 2013
in Berlin ausgerichtet hat. Mit dem nunmehr dritten nationalen Symposium zur Informationsfreiheit im September 2014 möchte ich eine bereits bewährte Tradition fortsetzen.
Ich freue mich, meine Arbeit im neuen Amt also auf einem guten Fundament beginnen zu dürfen. Peter Schaar
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich herzlich für ihre engagierte und nachhaltige Pionierarbeit
seit 2006. Ich bin zuversichtlich, dass wir die Informationsfreiheit im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern,
den Verwaltungen und Gerichten und wo nötig auch mit dem Gesetzgeber stärken und weiter entwickeln können.

Andrea Voßhoff

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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