Drucksache 18/1200
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Anlage 12
Berliner Erklärung zur Stärkung der Transparenz auf nationaler und internationaler Ebene
vom 20. September 2013
„Transparenz – der Treibstoff der Demokratie“
In dem Bewusstsein, dass
•
die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Grundrechte wahrzunehmen und
sich aktiv in den politischen Prozess einzubringen, von entscheidender Bedeutung
für die Demokratie ist,
•
Information eine unverzichtbare Voraussetzung politischer Meinungsbildung,
Teilhabe und Partizipation bildet,
•
die Beachtung rechtsstaatlicher Vorgaben
(Rule of law), die Transparenz staatlichen
Handelns und eine starke richterliche Kontrolle staatliches Handeln legitimieren,
•
Rechtsstaatlichkeit und Transparenz das
Vertrauen in die Rechtstreue und Lernfähigkeit staatlicher, regionaler und kommunaler Funktionsträger und Organe stärken,
erklären die in Berlin zu ihrer 8. Internationalen
Konferenz versammelten Informationsfreiheitsbeauftragten:
Transparenz ist ohne rechtlich verbürgten Informationszugang nicht möglich. Deshalb bedarf es verbindlicher rechtlicher Ansprüche auf Informationszugang auf der staatlichen und überstaatlichen Ebene.
Völkerrechtlich garantierte Informationsrechte
begründen individuelle Ansprüche auf Informationszugang gegen supranationale Stellen und verpflichten die Staaten, ihr Wissen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen. Das Handeln der Staaten
und der Staatengemeinschaften muss sich stärker
als bisher auf Diskurs und Beteiligung gründen. Sie
müssen sich mehr als bisher um das Vertrauen der
Menschen bemühen, wollen sie ihre Ziele erreichen.
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Kampf
gegen das Übel der Korruption können sich nur
dort entwickeln, wo nationale Behörden und internationale Organisationen bereit sind, über ihr Handeln Rechenschaft abzulegen und ihre Informatio4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
nen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu teilen.
Transparenz ist eine wichtige Waffe im Kampf
gegen die weltweite Korruption. Diese kann nur in
einem Klima der Heimlichkeit und der Abschottung
von Entscheidungsprozessen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gedeihen. In vielen Staaten und
internationalen Einrichtungen werden bereits heute
eine Reihe von Informationen aus der Umwelt, der
Tätigkeit von Parlamenten und aus vielen anderen
Bereichen bekannt gemacht. Diese Form der Transparenz stärkt das Vertrauen der Bürger in deren
Arbeit. Es gibt aber nach wie vor große Lücken, die
endlich geschlossen werden müssen.
Dem Anspruch auf Transparenz können sich auch
Geheimdienste nicht prinzipiell verweigern. Gerade
weil ihre Tätigkeit tief in Grundrechtspositionen
der Bürgerinnen und Bürger eingreift, ist auch hier
eine öffentlich nachvollziehbare rechtsstaatliche
Kontrolle erforderlich. Damit ist es nicht zu vereinbaren, diesen Bereich gänzlich vom Recht auf Zugang auf Informationen auszunehmen. Die Konferenz verweist insofern auf die Entscheidung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
vom 25. Juni 2013 (Youth Initiative for Human
Rights v. Serbia), mit dem die Geltung der in der
Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Informationsfreiheit auch für Geheimdienste
prinzipiell anerkannt wird.
Transparenz ist auch dort geboten, wo Wirtschaftsunternehmen staatenübergreifend Einfluss auf politische und administrative Entscheidungen nehmen.
Gerade hier sind völkerrechtlich verbindliche Garantien der Transparenz und eine verstärkte internationale öffentliche Kontrolle unverzichtbare Voraussetzungen, um wirtschaftliche Macht besser als
bisher im Zaum zu halten. Transparenz ist zugleich
auch ein wichtiges Instrument gegen die Korruption
innerhalb von und durch Unternehmen.
Die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten