Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Drucksache 18/1200
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Anlage 11
Entschließung der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder
vom 28. November 2013
„Forderungen für die neue Legislaturperiode: Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!“
Der freie Zugang der Bürgerinnen und Bürger der
Bundesrepublik Deutschland zu den Informationen
der öffentlichen Stellen muss auch in Deutschland
ein fester Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Rechte werden. Transparenz ist eine
wesentliche Grundlage für eine funktionierende
freiheitlich demokratische Gesellschaft. Sie ist der
Nährboden für gegenseitiges Vertrauen zwischen
staatlichen Stellen und den Bürgerinnen und Bürgern.
Es reicht nicht aus, dass Informationen nur auf
konkreten Antrag hin herauszugeben sind. In Zukunft sollten öffentliche und private Stellen, die
öffentliche Aufgaben wahrnehmen, verpflichtet
sein, Informationen von sich aus zur Verfügung zu
stellen. Auf diese Weise wird der Zugang zu Informationen für alle erleichtert und der Aufwand der
Informationserteilung reduziert.
Die Bundesrepublik Deutschland muss jetzt die
nötigen gesetzlichen Regelungen für ein modernes
Transparenzrecht schaffen, um mit den internationalen Entwicklungen Schritt zu halten und die
Chancen der Transparenz wahrzunehmen.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder fordert daher alle
Beteiligten in Bund und in den Ländern auf, sich
für die Stärkung der Transparenz auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene einzusetzen.
Sie fordert insbesondere:
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den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen
Informationen endlich in alle Verfassungen
aufzunehmen,
einen gesetzlich geregelten effektiven Schutz
von Whistleblowern, die über Rechtsverstöße
im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich
berichten,
ein einheitliches Informationsrecht zu schaffen,
das die Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und
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des Verbraucherinformationsgesetzes in einem
Gesetz zusammenfasst,
dass das Informationsfreiheitsrecht im Sinne
eines Transparenzgesetzes mit umfassenden
Veröffentlichungspflichten nach den Open Data-Grundsätzen weiterentwickelt wird,
aus der vom Bundestag in Auftrag gegebenen
Evaluation des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß zu
beschränken,
die Bereichsausnahme für die Nachrichtendienste abzuschaffen, die entsprechende Ausnahmeregelung auf konkrete Sicherheitsbelange zu beschränken und den Umgang mit Verschluss-Sachen gesetzlich in der Weise zu regeln, dass die Klassifizierung von Unterlagen
als geheimhaltungsbedürftig regelmäßig von
zur noch einer unabhängigen Instanz überprüft,
beschränkt und aufgehoben werden kann,
Transparenz der Kooperationen auch zwischen
privaten und wissenschaftlichen Einrichtungen
sicherzustellen, die im Rahmen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben für staatliche Stellen tätig sind. Dies gilt auch und insbesondere
für Sicherheitsbehörden.
die Berliner Erklärung der 8. Internationalen
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zur Stärkung der Transparenz auf nationaler
und internationaler Ebene vom 20. September
2013, insbesondere die Anerkennung eines
Menschenrechts auf Informationszugang im
Rahmen der Vereinten Nationen, den Beitritt
der Bundesrepublik zur Open Government
Partnership und zur Tromsö-Konvention des
Europarats (Konvention des Europarates über
den Zugang zu amtlichen Dokumenten) umzusetzen.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder bietet ihre Unterstützung an.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit