8.7 Datenschutz im Kraftfahrzeug
Weiterentwicklungen der Digitalisierung bis hin zum
automatisierten und autonomen Fahren bringen nicht
nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche
Herausforderungen.
Die an der Entwicklung automatisierter und vernetzter Autos beteiligten Unternehmen versprechen, den
Straßenverkehr sicherer zu machen und den Fahrkomfort zu erhöhen. Die Einhaltung dieser Versprechen
darf aber die persönlichen Rechte und Freiheiten von
Haltern, Fahrern und Beifahrern in Bezug auf ihre dabei
erhobenen personenbezogenen Daten nicht unzulässig
einschränken.
Position der Datenschutzkonferenz
Nach Auffassung der Konferenz der unabhängigen
Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sind
im Prozess der technischen Entwicklung der neuen
Fahrzeuge insbesondere folgende Punkte zu beachten:

→

Alle beim Betrieb von Fahrzeugen anfallenden
Daten werden durch den individuellen Gebrauch
des Fahrzeugs beeinflusst und sind deshalb personenbezogen. Es gibt keine Daten, die von vornherein
datenschutzrechtlich irrelevant sind.

→

Die Automobilindustrie trägt die Verantwortung
dafür, ihre Produkte datenschutzgerecht zu gestalten.
Sie ist auch gehalten, entsprechend auf Zulieferer
und Anbieter von Zusatzdiensten einzuwirken, die die
technische Autoinfrastruktur nutzen. Sie hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundsätze von
Privacy by Design und Privacy by Default zu beachten.

→

Die Nutzerinnen und Nutzer der Fahrzeuge haben
einen Anspruch auf umfassende Transparenz über
die im Fahrzeug stattfindenden Datenerhebungsund -verarbeitungsvorgänge.

→

Datensicherheit und Datenintegrität müssen durch
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik sichergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Datenkommunikation aus dem Fahrzeug heraus.

→

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss
wann immer möglich im Fahrzeug selbst erfolgen.
Bei vernetzten Fahrzeugen darf ein Zugriff auf Fahrzeugdaten und im Fahrzeug generierte Daten nur
unter der vollständigen Kontrolle der Betroffenen
stattfinden.

Dialog mit dem Verband der Automobilindustrie
Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern führen seit Dezember 2014 einen stetigen Dialog mit dem
Verband der Automobilindustrie (VDA). Am 26. Januar
2016 erzielten beide Seiten ein wichtiges Ergebnis zu
den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen (abrufbar unter www.bfdi.
bund.de/entschließungen). Damit bekennen sich die
durch den VDA vertretenen Hersteller und Zulieferer
zu den Grundsätzen des Datenschutzes. Sie erkennen
insbesondere an, dass Fahrzeugdaten immer dann
personenbezogen sind, wenn sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen
verbunden sind. Ein Prüfstein für dieses Bekenntnis
wird sein, in welcher Form die Hersteller und Zulieferer ihren datenschutzrechtlichen Transparenzpflichten
bei der Bewältigung der zunehmenden und vielfältigen
Datenströmen nachkommen. Ich werde auch sehr
genau darauf achten, ob die Fahrzeugdaten tatsächlich
nur mit Einwilligung der Halter und gegebenenfalls
auch der Insassen des Fahrzeugs erhoben und verarbeitet werden. Derartige Daten können beispielsweise
weitreichende Aufschlüsse über das Fahrverhalten der
Fahrzeugnutzer geben. Die Hoheit über die Fahrzeugdaten muss daher vollständig in deren Händen verbleiben.
Im Berichtszeitraum habe ich gegenüber dem VDA
insbesondere die für die Entwicklung des automatisierten und autonomen Fahrens erforderliche Verarbeitung
von Video- und Audiosignalen in der Umgebung eines
Fahrzeugs angesprochen. Hierbei spielen selbstlernende
Systeme eine Rolle, die mit großen Mengen an Echtdaten (Video- und Audiodaten) trainiert werden müssen,
damit die Systeme in allen Verkehrssituationen hinreichend sicher agieren können. Das hat zur Konsequenz,
dass es zur Vermeidung von Gefahren für Leib und
Leben bei der Entwicklung des autonomen und hochautomatisierten Fahrens auf der Basis selbstlernender
Systeme technisch bedingt erforderlich sein kann, große
Mengen an Video- und Audiodaten zu verarbeiten. Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den
Ländern setzte ich mich im Rahmen des Dialogs mit
dem VDA dafür ein, dass bei der Entwicklung des hochautomatisierten und autonomen Fahrens die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die bisherigen Gespräche mit den Herstellern zu diesem Thema
verlaufen konstruktiv. Wir arbeiten gegenwärtig an einer
gemeinsamen Erklärung, in der die datenschutzrechtlichen Vorgaben und Leitlinien festgeschrieben werden.

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

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