Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit soll den
Arbeitssuchenden und den Arbeitgebern auf möglichst
einfachem Weg eine Stellen- und Mitarbeitersuche
ermöglichen. Es liegt nicht im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer, wenn sich Betriebe aufgrund hoher
bürokratischer Hürden und aufwendiger Authentifizierungsverfahren gegen eine Stellenausschreibung in der
Jobbörse entscheiden und damit weniger Stellen angeboten werden. Selbstverständlich muss die Bundesagentur
für Arbeit alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Daten der
Nutzer der Jobbörse zu schützen. Hierbei werde ich die
Bundesagentur für Arbeit auch weiterhin unterstützen.
Allerdings sollten alle Betroffenen bei der Verarbeitung
ihrer Daten wachsam sein. Sobald weitere Einwilligungen gefordert werden oder eine nicht nachvollziehbare
Weitergabe der Daten an Dritte ansteht, sollten sich betroffene Personen unmittelbar an die Bundesagentur für
Arbeit wenden. Diese prüft entsprechende Verdachtsfälle und löscht die Arbeitgeber-Accounts, die gegen die
Nutzungsbedingungen der Jobbörse verstoßen.

8.5 Ausländer­ und Asylrecht
Auch in diesem Berichtszeitraum gab es wieder zahlreiche Änderungen auf diesem Rechtsgebiet. Ich habe
in den Ressortberatungen und im Rahmen einer Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Inneres und
Heimat Stellung genommen.
Unter den zahlreichen Gesetzgebungsverfahren ist das
Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz von besonderer Bedeutung. Ich habe hierzu in einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat eine
kritische Position bezogen. Eine weitere schriftliche Stellungnahme hat auch die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder gegenüber dem Ausschuss abgegeben.
Mit dem Gesetz wurden erneut die Möglichkeiten zum
Datenabruf aus dem Ausländerzentralregister (AZR)
erweitert. Kritisch sehe ich in diesem Zusammenhang
beispielsweise den erweiterten Datenabrufmöglichkeiten durch das Zollkriminalamt. Die Notwendigkeit eines

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

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