mal ausgebaut werden. In den nächsten Jahren werden
hier entscheidende Weichenstellungen getroffen.
Hambacher Erklärung – unser initiales Thesenpapier
„KI und Datenschutz“ war im Jahr 2019 auch das
Leitthema der DSK. Bereits Anfang April 2019 wurde von
der DSK ein erstes Thesenpapier für eine datenschutzfreundliche Technikgestaltung von KI vorgelegt, die sog.
Hambacher Erklärung (s. Kasten in Beitrag 3.1). In bewusster Anlehnung an die auf dem Hambacher Fest 1832
erhobenen Forderungen nach Freiheit und Demokratie
hat die DSK betont, dass der Einsatz von KI mit dem
Menschen und seinen Grundrechten und Grundfreiheiten in Einklang stehen muss.
Aus dem geltenden Datenschutzrecht werden sieben
Anforderungen abgeleitet:

von KI-Systemen Maßstab unseres Handelns bilden. Der
Mensch darf nicht zum bloßen Objekt degradiert werden.
Datenschutz hilft bei dieser „menschzentrierten“ Gestaltung von KI-Systemen. Denn zahlreiche ethische Grundsatzfragen haben bereits eine normative Ausprägung
im Datenschutzrecht erhalten. Die Stimme des Datenschutzes ist daher für die ethische und grundrechtsverträgliche Gestaltung von KI-Systemen essenziell.
Datenschutz ist Erfolgsfaktor
In diesem Sinne ist Datenschutz ein wichtiger Erfolgsfaktor. Auch aus industriepolitischer Sicht sind wir gut
beraten, den Weg einer datenschutzkonformen Gestaltung von KI-Lösungen in Europa weiter auszubauen. Die
Rolle des Datenschutzes wird dabei oft verkannt: Er zielt
nicht darauf ab, Innovationen einzuschränken oder zu
erschweren. Datenschutz sucht vielmehr den Ausgleich
zwischen den Interessen einer Datennutzung durch Dritte
und der Souveränität des Individuums. Ziel muss es sein,
Privatheit selbstbestimmt zu ermöglichen und gleichzeitig
die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Wir müssen
die Privatsphäre schützen, auch und gerade um einen
Freiraum zur unbeobachteten persönlichen Entfaltung zu
schaffen. Datenschutzfreundliche KI kann in einem weltweiten Markt zu einem positiven Differenzierungsmerk-

→

KI darf den Menschen nicht zum bloßen Objekt
machen.

→

KI darf nur für verfassungsrechtlich legitimierte
Zwecke eingesetzt werden und das Zweckbindungsgebot nicht aufheben.

→

KI muss transparent, nachvollziehbar und erklärbar
sein.

→

KI muss Diskriminierungen vermeiden.

→

Für KI gilt der Grundsatz der Datenminimierung.

→

KI braucht Verantwortlichkeit.

→

KI benötigt technische und organisatorische Standards.

Konkrete Empfehlungen für eine datenschutz­
konforme Gestaltung von KI­Systemen
Die DSK hat die Anforderungen der Hambacher Erklärung zu konkreten Empfehlungen für KI-spezifische,
technische und organisatorische Maßnahmen fortentwickelt. Dieses Positionspapier „Empfehlungen für
eine datenschutzkonforme Gestaltung von KI-Systemen“
wurde am 6. November 2019 auf der 98. DSK beschlossen.2 Das Papier gibt den Verantwortlichen Hilfestellung
für eine datenschutzrechtliche Orientierung bei der
Planung und dem Betrieb von KI-Systemen. Das Positionspapier soll auch dazu dienen, den Dialog mit den
relevanten Akteuren, wie den Verbrauchervereinigungen, auf dieser Grundlage weiter zu intensivieren.
Nur ein übergreifender Dialog sichert interessen­
gerechte Lösungen für alle
Diesen Dialog habe ich im vergangenen Jahr intensiv
geführt. So richtete ich am 24. September 2019 in Berlin

2 Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.bfdi.bund.de/beschlüsse-positionspapiere

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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

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