Die 41. ICDPPC in Tirana, Albanien, stand unter dem
Motto “Convergence and Connectivity: Raising Global
Data Protection Standards in the Digital Age” und
befasste sich mit der Frage, ob die Rechtsgebiete des
Datenschutzes, des Verbraucherschutzes und der
Sicherung des Wettbewerbs sich annähern oder sogar
überschneiden. Außerdem wurde diskutiert, inwieweit
die Datenschutzaufsichtsbehörden mit den Regulierungsbehörden zum gegenseitigen Nutzen zusammen
wirken können. Als Beispiel für ein derartiges Zusammenwirken habe ich im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts
vom Februar 2019 dargestellt und dabei auch erläutert,
warum ich sie – trotz der vorläufigen Aussetzung der
Entscheidung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf –
nach wie vor für richtig halte.
In eigener Sache hat sich die ICDPPC mit dem Weg in
die weitere Zukunft befasst und sich für die Jahre 2019
bis 2021 einen Arbeitsplan (Entschließung zur „Strategic
Direction“) mit bestimmten Themen-Schwerpunkten
gegeben. Als Steuerungsgruppe für diesen Arbeitsplan wurde eine neue „Policy Strategy Working Group“
(PSWG) eingerichtet. Ferner strebt die Internationale
Konferenz an, aktuelle und global relevante Fragen nicht
mehr nur im Rahmen des jährlichen Treffens zu diskutieren, sondern in einem kontinuierlichen Prozess über
das gesamte Jahr hinweg zu beraten. Zu diesem Zweck
wurde eine neue ständige Arbeitsgruppe zur generellen
oder auch Einzelfall-bezogenen Zusammenarbeit der
ICDPPC -Mitglieder eingesetzt. In den beiden neuen
Arbeitsgruppen wirke ich mit, um die wichtige Arbeit
der Internationalen Konferenz zu diesen Zwecken zu
unterstützen. Die Arbeit in den Gruppen zur Zukunft der

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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

Konferenz und zum Umgang mit künstlicher Intelligenz
bleibt bestehen.
Außerdem hat die ICDPPC eine für ihre Außenwirkung
bedeutende Neuerung beschlossen: Um eine kürzeren,
prägnanteren Namen zu erhalten, aber auch um ihren
Charakter als feststehenden Zusammenschluss von
Datenschutzaufsichtsbehörden aus aller Welt besser
zum Ausdruck zu bringen, wurde die neue Bezeichnung “Global Privacy Assembly” (GPA) angenommen.
Mit Wirkung vom 15.11.2019 trat die Änderung in Kraft.
Dokumente sowohl der Internationalen Konferenz wie
auch der GPA finden sich nun auf der Internet-Seite
https://globalprivacyassembly.org.
Inhaltlich hat die 41. ICDPPC eine Reihe von Entschließungen gefasst, z. B. zum raschen Löschen bestimmter
Inhalte, die von Akteuren extremistischer oder terroristischer Gewalt, wie z. B. durch den Täter in Christchurch,
Neuseeland, in sozialen Netzwerken verbreitet werden.
Hervorzuheben ist auch eine grundlegende Entschließung, die das Verhältnis und die mögliche Interaktion
des Datenschutzes zu und mit anderen Grundrechten
sowie zum Funktionieren demokratischer Prozesse zum
Gegenstand hat. Diese Entschließung soll als Basis dienen
für künftige, weitere Resolutionen der GPA in Bezug auf
bestimmte, einzelne Grundrechte oder Prozesse, z. B. die
Freiheit bzw. Nicht-Beeinflussung der Wahlentscheidung
des Bürgers.
Die Entschließungen der ICDPPC bzw. der GPA stehen in englischer Sprache auf meiner Internetseite
(www.bfdi.bund.de/gpa) zum Abruf bereit; dort finden
sich auch Arbeitsübersetzungen der Entschließungen
in deutscher Sprache.

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