Empfehlung

Stand der Umsetzung

Ich rate dringend, die E­Privacy­Verordnung
schnellstmöglich zu verabschieden. Die aktuelle
Anwendung der auf der Grundlage der Richtlinie
2002/58/EG erlassenen nationalen Vorschriften
trägt den gegenwärtigen Entwicklungen nicht
mehr angemessen Rechnung und schafft Rechts­
unsicherheit für alle Beteiligten. Dies betrifft
insbesondere das Verhältnis zwischen dem
deutschen Telekommunikationsgesetz und der
DSGVO (Nr. 15.1.2 im 27. TB).

Der Vorschlag einer E­Privacy­Verordnung wird seit 2017
diskutiert. Im Rat der EU konnte bislang keine allgemeine
Ausrichtung herbeigeführt werden. Die kroatische Ratsprä­
sidentschaft, die seit Januar 2020 den Vorsitz hat, hat am
21.02.2020 einen Vorschlag vorgelegt

Ich rate den öffentlichen Stellen des Bundes
dazu, die Erforderlichkeit des Einsatzes Sozi­
aler Medien kritisch zu hinterfragen. Wichtige
Informationen sollten nicht ausschließlich über
Soziale Medien bereitgestellt werden. Sensible
personenbezogene Daten haben in Sozialen
Medien nichts zu suchen; weder sollten öffentli­
chen Stellen selbst solche Daten einstellen, noch
sollten sie Bürger dazu ermuntern, diese dort
preiszugeben. Für die vertrauliche Kommunikati­
on gibt es geeignete sicherere Kommunikations­
kanäle, auf die verwiesen werden sollte, etwa
SSL­verschlüsselte Formulare, verschlüsselte
E­Mails oder De­Mail (Nr. 15.2.7 im 27. TB).

Informationen werden zumindest nicht exklusiv in sozialen
Medien verbreitet. Einzelne Behörden zeigen ein Problem­
bewusstsein und prüfen den Einsatz alternativer Dienste.

Ich empfehle den Bundesbehörden, die eine Fan­
page betreiben, zu prüfen, ob der Betrieb einer
Facebook­Fanpage zur Erfüllung ihrer Aufgaben
unbedingt erforderlich ist oder sie nicht –
zumindest bis zur rechtlichen Klärung der Situati­
on – datenschutzfreundlichere Kommunikations­
kanäle nutzen können (Nr. 15.2.8 im 27. TB).

Fanpages werden weiterhin genutzt. Die Transparenz
der Datenverarbeitung bei Facebook ist – trotz einzelner
Verbesserungen – weiter unzureichend. Die Datenschutz­
behörden setzen sich verstärkt auf europäischer Ebene für
eine Klärung der offenen Rechtsfragen ein.

Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019

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