Empfehlung
Stand der Umsetzung
Ich rate dringend, die EPrivacyVerordnung
schnellstmöglich zu verabschieden. Die aktuelle
Anwendung der auf der Grundlage der Richtlinie
2002/58/EG erlassenen nationalen Vorschriften
trägt den gegenwärtigen Entwicklungen nicht
mehr angemessen Rechnung und schafft Rechts
unsicherheit für alle Beteiligten. Dies betrifft
insbesondere das Verhältnis zwischen dem
deutschen Telekommunikationsgesetz und der
DSGVO (Nr. 15.1.2 im 27. TB).
Der Vorschlag einer EPrivacyVerordnung wird seit 2017
diskutiert. Im Rat der EU konnte bislang keine allgemeine
Ausrichtung herbeigeführt werden. Die kroatische Ratsprä
sidentschaft, die seit Januar 2020 den Vorsitz hat, hat am
21.02.2020 einen Vorschlag vorgelegt
Ich rate den öffentlichen Stellen des Bundes
dazu, die Erforderlichkeit des Einsatzes Sozi
aler Medien kritisch zu hinterfragen. Wichtige
Informationen sollten nicht ausschließlich über
Soziale Medien bereitgestellt werden. Sensible
personenbezogene Daten haben in Sozialen
Medien nichts zu suchen; weder sollten öffentli
chen Stellen selbst solche Daten einstellen, noch
sollten sie Bürger dazu ermuntern, diese dort
preiszugeben. Für die vertrauliche Kommunikati
on gibt es geeignete sicherere Kommunikations
kanäle, auf die verwiesen werden sollte, etwa
SSLverschlüsselte Formulare, verschlüsselte
EMails oder DeMail (Nr. 15.2.7 im 27. TB).
Informationen werden zumindest nicht exklusiv in sozialen
Medien verbreitet. Einzelne Behörden zeigen ein Problem
bewusstsein und prüfen den Einsatz alternativer Dienste.
Ich empfehle den Bundesbehörden, die eine Fan
page betreiben, zu prüfen, ob der Betrieb einer
FacebookFanpage zur Erfüllung ihrer Aufgaben
unbedingt erforderlich ist oder sie nicht –
zumindest bis zur rechtlichen Klärung der Situati
on – datenschutzfreundlichere Kommunikations
kanäle nutzen können (Nr. 15.2.8 im 27. TB).
Fanpages werden weiterhin genutzt. Die Transparenz
der Datenverarbeitung bei Facebook ist – trotz einzelner
Verbesserungen – weiter unzureichend. Die Datenschutz
behörden setzen sich verstärkt auf europäischer Ebene für
eine Klärung der offenen Rechtsfragen ein.
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für 2019
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