Drucksache 15/981
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und den sie kontrollierenden Gremien kommt insofern eine
große Verantwortung bei der Beantragung, Genehmigung
und Durchführung jeder einzelnen Anordnung zu.
Für das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich auch im
Bereich der neuen Befugnisse der Nachrichtendienste der
Eindruck bestätigt, dass sich die Sicherheitsbehörden dieser
Verantwortung bewusst sind, ihre Tätigkeit gewissenhaft
ausüben und die Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger gerade auch auf diesem Gebiet so gering wie möglich
halten.
Auch in Zukunft wird eine wichtige Aufgabe der Sicherheitsbehörden – und der sie kontrollierenden Gremien – darin bestehen, unter Einsatz aller rechtsstaatlichen Mittel
einerseits ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die
Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu garantieren
und dabei andererseits die Bedürfnisse jedes Einzelnen auf
Schutz seiner Privatsphäre im Rahmen der rechtsstaatlichen
Ordnung zu wahren.
Die Sicherheitsbehörden haben erst relativ spät von ihren
neuen Befugnissen Gebrauch gemacht. So wurden im ersten
Halbjahr des Berichtszeitraums lediglich acht Auskunftsersuchen durch das BfV an Telekommunikationsunternehmen
gerichtet. Im zweiten Halbjahr kamen zu weiteren Maßnahmen des BfV erstmals auch Auskunftsersuchen von BND
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
und MAD hinzu: Das BfV stellte fünf weitere Auskunftsersuchen an Telekommunikationsdienstleister, sechs Auskunftsersuchen an Banken und Finanzdienstleister sowie ein
Auskunftsersuchen an ein Luftfahrtunternehmen. Ferner hat
das BfV dreimal den sog. IMSI-Catcher eingesetzt. Der
MAD beantragte in zwei Fällen Auskünfte von Telekommunikationsunternehmen. Der BND verlangte in einem Antrag
zu drei verschiedenen Personen von Banken und Finanzdienstleistern Auskunft und richtete zwei Auskunftsersuchen
an Telekommunikationsunternehmen. Auskünfte von Postdienstleistungsunternehmen gemäß § 8 Abs. 6 BVerfSchG
wurden im Berichtszeitraum nicht beantragt.
Die Gesamtzahl der Fälle, in denen Auskünfte eingeholt
wurden bzw. der IMSI-Catcher eingesetzt worden ist, hat
sich somit im zweiten gegenüber dem ersten Halbjahr 2002
um 175 Prozent erhöht. Es zeigt sich also, dass von den
Diensten nunmehr verstärkt von diesen neuen Befugnissen
Gebrauch gemacht wird.
Eine fundierte, abschließende Bewertung ist allerdings ein
Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen angesichts der
bislang noch relativ geringen Zahl von insgesamt dreißig
durchgeführten Maßnahmen nicht möglich. Diese Evaluierung bleibt den in den kommenden Jahren folgenden Berichten vorbehalten.
Berlin, den 7. Mai 2003
Volker Neumann (Bramsche)
Vorsitzender
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ISSN 0722-8333