• Es fehlt das Recht, offenkundige Rechtsbrüche
öffentlich zu machen oder wenigstens von einem
Gericht überprüfen zu lassen. Streitigkeiten zwischen
dem PKGr und der Bundesregierung müssen künftig
auf Antrag einer Fraktion durch das BVerfG geklärt
werden können.
• Es fehlt nach wie vor eine Stärkung der Minderheitenrechte parallel zu sonstigen Regelungen im Bundestag. Dafür kommen u.a. in Betracht die Abgabe eines
Sondervotums auf Verlangen von 1/3 der PKGrMitglieder, das Recht, die Fraktionsvorsitzenden über
die Arbeit im PKGr zu informieren und die Entbindung
von der Geheimhaltungspflicht, wenn ein tatsächlicher oder vermuteter Bruch des GG oder einer Landesverfassung dadurch abgewehrt werden kann.
• Es werden in den Sitzungen keine Tonbandmitschnitte der Fragerunden angefertigt, so dass Falschaussagen im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden
können. Deshalb müssen vollständige Tonbandmitschnitte angefertigt werden.
• Mindestens ein Viertel der Mitarbeiter*innen im Sekretariat des PKGr sollen durch Vertreter*innen der
Opposition benannt werden, um eine Besetzung mit
ehemaligen Mitarbeitern, die vorher für die Koalitionsfraktionen, die Geheimdienste bzw. die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig waren, zu begrenzen.
• Neben dem ordentlichen Mitglied soll es künftig auch
Stellvertreter*innen geben. Es gibt nach wie vor keine Stellvertreterregelung im PKGr, was die Kontrolle
für kleine Fraktionen erschwert. Auch die Hinzuziehung von Mitarbeiter*innen der Fraktionen oder die
im PKGr vertretenen Abgeordneten ist momentan
nur sehr eingeschränkt möglich, selbst wenn sie die
abgeforderte Sicherheitsüberprüfung erfolgreich
durchlaufen haben. Ihnen sollte die Teilnahme an den
PKGr-Sitzungen im Regelfall ermöglicht werden.
• Vollständige Unterrichtung des PKGr über laufende und geplante Geheimdienst-Tätigkeiten. Es gibt
nach wie vor keine klare Definition der Vorgänge von
besonderer Bedeutung, über die das PKGr zwingend
unterrichtet werden muss. Es ist nicht hinnehmbar,
dass noch immer die Bundesregierung festlegt, worüber das Parlament zu unterrichten ist.
• Wichtige Ausschüsse wie der Innenausschuss, der
Verteidigungsausschuss des Bundestages u.a. müssen in die Kontrolle eingebunden werden durch die
Unterrichtung der Ausschüsse auf deren Verlangen,
unabhängig davon, ob das PKGr bereits unterrichtet
wurde.
• Zudem braucht es endlich einen tatsächlichen
Whistleblower*innen-Schutz, wenn sich z.B.
Mitarbeiter*innen der Dienste an das PKGr wenden.
Eine Unterrichtung der unmittelbaren Vorgesetzten
muss ebenso ausgeschlossen sein wie eine spätere
Offenbarung des Namens gegenüber der Bundesregierung.

b) Datenschutz ausbauen und nicht weiter
einschränken
Das »Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik« (BSI) muss aus dem Dunstkreis der
deutschen Inlands- und Auslandgeheimdienste heraustreten. Hervorgegangen aus der geheimen Dienststelle »Zentralstelle für das Chiffrierwesen« des BND
ist die Bundesbörde heute dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern untergeordnet. Es ist
geboten, die Behörde in eine tatsächlich unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zur IT -Sicherheit in
der Informationsgesellschaft zu überführen und sie
dem Zugriff des Innenministeriums zu entziehen. Das
Vertrauensproblem der für Cyberabwehr zuständigen
Einrichtung kann nur gelöst werden, wenn die intensive
Zusammenarbeit mit BfV, BND und MAD im nationalen
Cyber-Abwehrzentrum oder international in der Kooperation mit der NSA durchbrochen wird. Als unabhängige
Cybersicherheitsbehörde kann das BSI Servicedienstleister für digital souveräne Bürgerinnen und Bürger
sein, dringend benötigtes Personal und Kompetenz
anwerben und Schutzstandards für Unternehmen und
öffentliche Infrastrukturen entwickeln und deren Einhaltung anmahnen.
Die Errichtung der »Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich« (ZITiS) in München mit
insgesamt 400 Mitarbeitern gefährdet die informationelle Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dort sollen
Überwachungstechniken entwickelt werden, mit denen
unter anderem Verschlüsselungstechnologien gebrochen und Massendaten ausgewertet werden können.
Offiziell auf die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern bezogen, somit parallele Überwachungsbemühungen von
Bundespolizei, Bundeskriminalamt und BfV zusammenführend, bestehen zugleich personale Verbindungen
zum BND. Mit ZITIS wird nicht nur das Digitale AgendaZiel der Bundesregierung konterkariert, Deutschland
zum »Verschlüsselungs-Standort Nr. 1 auf der Welt« zu
machen, sondern auch die Bemühungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen werden unterlaufen, sich vor einer Ausspähung durch Dritte sowie vor
Wirtschaftsspionage zu schützen. Verschlüsselung als
aktiver Grundrechtsschutz darf nicht durch staatliche
Behörden unterminiert und diese durch Ausspähung
und Kompromittieren von IT-Systemen zudem zu Gefährdern von IT-Sicherheit werden.
Das am 21. Oktober 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
verabschiedete Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes gewährleistet die verfassungsrechtlich gebotene Datenschutzkontrolle nicht. Mit diesem wurde die Prüfkompetenz
der »Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit« bei gemeinsamen Dateien mit
ausländischen öffentlichen Stellen auf die Einrichtung
der Datei durch den BND und die von diesem in die
gemeinsame Datei eingegebenen Daten beschränkt.
Ein Prüfrecht der BfDI für Daten der teilnehmenden ausländischen öffentlichen Stellen hingegen besteht nicht.
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