erinnern. Während er bei zwei Vernehmungen durch
das BKA noch Tino Brandt sehr konkret beschuldigt
hatte, einen »bewaffneten Arm« des »THS« aufgebaut zu
haben, leugnete er dieses Wissen dann vor Gericht und
behauptete, er habe »keine einzige Waffe« beim THS
gesehen. Auch konkrete Nachfragen nach den Zugängen der Behörden zum »Thule-Netz« – nachdem er zuvor
eingeräumt hatte, dass damit auch Uwe Mundlos und
Uwe Böhnhardt eine konspirative Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stand - beantwortete Kai D. unter Verweis auf seine durch das Bayrische Innenministerium eingeschränkte Aussagegenehmigung erst gar
nicht. Dagegen bestätigte er, dass die jeweiligen Ämter
für Verfassungsschutz ihre Mitarbeiter und V-Leute vor
Strafverfolgung schützten. Seine V-Mannführer hätten
ihm zugesagt, dass sie ihn in Bayern vor Ermittlungs-
maßnahmen der Polizei und Justiz schützen könnten.159
Nach den zwei Auftritten von Kai D. im Zeugenstand am
OLG München betonten die Nebenklagevertreter*innen
der Angehörigen der NSU-Mordopfer, dass »nur die
Beiziehung aller beim bayerischen Verfassungsschutz
liegenden Unterlagen« Antworten unter anderem auf die
Fragen bringen könne, ob Tino Brandt »tatsächlich Teile
des THS so stark radikalisierte, dass aus diesen heraus
der NSU entstand, und ob der NSU das vom V-Mann
betriebene Thule-Netzwerk zur Kommunikation im Untergrund benutzte.«160
vgl. NSU Watch Protokolle der Hauptverhandlung am OLG München
u.a. http://bit.ly/2xtreE5
160
http://bit.ly/2y8IjXS
159
53