Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
V.

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Beschwerden und Klageverfahren

Gegen Auskunftsverlangen und IMSI-Catcher-Einsätze
besteht die Möglichkeit gemäß § 8a Absatz 5 Satz 3 Variante 2 BVerfSchG bzw. § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG
bei der G 10-Kommission Beschwerde einzulegen. Ferner steht gegen diese Maßnahmen nach § 40 Absatz 1
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) der Verwaltungsrechtsweg offen. Für Maßnahmen des BND ist

Drucksache 17/8638

das Bundesverwaltungsgericht in erster Instanz zuständig
(§ 51 Absatz 1 Nummer 4 VwGO).
Im Jahr 2010 gab es keine Beschwerden, aber ein Klageverfahren im Zusammenhang mit einem Auskunftsverlangen.
Berlin, den 8. Februar 2012
Peter Altmaier, MdB
Vorsitzender

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