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bleibt; daneben wird aber durch den Aufbau der elektronischen Aktenablage die Möglichkeit geschaffen, von allen
Arbeitsplätzen des Hauses aus auf alle aktenrelevanten
Dokumente zuzugreifen. Die erhofften Zugewinne, wie
verbesserte Informationsgewinnung durch den Bearbeiter
unter gleichzeitiger Entlastung der Registratoren bei der Informationsbeschaffung und -aufbereitung, konnten erzielt
werden.

2.

Im November 1999 hatte sich die Ständige Konferenz
der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) für
einen Pilotversuch auf der Basis der „Machbarkeitsstudie zum Einsatz einer Smart-Card im Asylverfahren“ ausgesprochen (s. 18. TB Nr. 34.1). Dabei
nahm das BMI als Rahmenbedingung an, dass bei Verzicht auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage
eine Karte nur auf freiwilliger Basis durch Einverständniserklärung des Asylbewerbers ausgegeben werden
könne. Wie mich das BMI inzwischen informiert hat,
habe sich aber nach Erörterungen mit den Ländern gezeigt, dass der Pilotversuch aus fachlichen Gründen so
nicht umgesetzt werden konnte. Es habe daher im Mai
2000 eine geänderte Konzeption mit einem von der
Bundesdruckerei entworfenen Muster der Asylcard zur
Diskussion gestellt. Zu einem erneuten IMK-Beschluss
ist es nicht gekommen. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz (Aufenthaltsgestattung und Duldung dokumentiert durch einen selbstständigen fälschungssicheren
Ausweis) und das Zuwanderungsgesetz (Speicherung
der Nummern von Aufenthaltgestattungen im Ausländerzentralregister bzw. der Visadatei im Ausländerzentralregister) beschreiten inzwischen andere Wege. Die
Asylcard ist aber nach Auskunft des BMI weiterhin Gegenstand von Diskussionen im Zusammenhang mit
dem Einsatz biometrischer Daten. Ich werde die weitere
Entwicklung sorgsam beobachten und sodann erneut
berichten.

3.

Über die datenschutzrechtlichen Probleme beim Einsatz ausländischen Liaisonpersonals im Bundesamt
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
(BAFl) habe ich zuletzt in meinem 18. TB (Nr. 34.3)
berichtet. Inzwischen hat mich das BMI darüber informiert, dass es derzeit, bedingt durch eine Schwerpunktverlagerung bei der Tätigkeit des ausländischen Liaisonpersonals, kein zwingendes Erfordernis mehr sieht,
an der beabsichtigten Doppelfunktion dieses Personenkreises festzuhalten. Das BMI hat daher das BAFl gebeten, von der seinerzeit beabsichtigten Doppelfunktion
beim Einsatz des ausländischen Liaisonpersonals Abstand zu nehmen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.

4.

Nachdem die zuständigen europäischen Gremien, wie
ich in meinem 18. TB (Nr. 5.2.1) berichtet habe, gegen
einen Zugriff des Bundesamtes für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (BAFl) auf das Schengener
Informationssystem (SIS) keine Bedenken erhoben
hatten, hat das BAFl seit Juli 2000 versuchsweise einen lesenden Direktzugriff im Dialogverfahren auf
den beim Bundesverwaltungsamt geführten Datenbestand nach Artikel 96 SDÜ erhalten. Die Dauer des
Probebetriebs war auf neun Monate beschränkt und
endete am 31. März 2001. In seinem Abschlussbericht
über die Erfahrungen des Probebetriebs hat mir das
BMI mitgeteilt, dass der Direktzugriff auf das SIS in
vielen Fällen ein wichtiges Hilfsmittel für die Feststellung der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates
war. So hat das BAFl in 88 % der erzielten Treffer ein
Übernahmeersuchen an den jeweiligen Mitgliedsstaat
gestellt. Aufgrund der erzielten Treffer hat sich das
BMI für eine Fortführung des Direktzugriffs des BAFl
auf den Datenbestand des Artikel 96 des Schengener

Zugleich wurde der Personalrat zur Wahrung der berechtigten Interessen meiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
frühzeitig in das Vorhaben einbezogen. Die datenschutzrechtliche Bedeutung des automatisierten Vorgangsbearbeitungssystems besteht darin, dass die elektronische Akte
jeden Beitrag eines Bearbeiters ausweist und dies nach beinahe jedem beliebigen Kriterium auswertbar ist. Die elektronische Akte wäre deshalb für eine weitgehend lückenlose
Leistungskontrolle geeignet, die weit über das hinausginge,
was rechtlich und auch unter dem Aspekt moderner Personalführung akzeptabel wäre. Ein solches System kann nur
mit Zustimmung des Personal- bzw. Betriebsrates eingeführt werden. Es wurden Vereinbarungen getroffen, wie mit
diesen Daten und mit den Daten aus eventuellen Protokollierungen einzelner Arbeitsschritte umzugehen ist. Die im
Vorfeld geäußerten Bedenken konnten hierdurch restlos ausgeräumt werden. Nach den bisherigen Erfahrungen gab und
gibt es bei den Beschäftigten keine Veranlassung zu Misstrauen.
Über den Fortgang des Projekts werde ich auch künftig berichten.
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1.

Am Schluss noch einiges Wichtige aus
zurückliegenden Tätigkeitsberichten
Über die Problematik ausländerrechtlicher Vermerke
in ausländischen Pässen mithilfe von Kontrollstempeln habe ich in meinem 18. TB (Nr. 5.1.3) berichtet. In
diesem Zusammenhang hatte ich angeregt, für die Vermerke „Ausgewiesen“ und „Abgeschoben“ im Ausländergesetz selbst eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
Dem ist das BMI nicht gefolgt. Es hatte lediglich in
dem Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des
Zuwanderungsgesetzes in § 56 Nr. 8 eine Reglung vorgesehen, nach dem der Ausländer verpflichtet ist, „seinen Pass oder Passersatz zur Anbringung von Vermerken über Ort und Zeit der Ein- und Ausreise, des
Antreffens im Bundesgebiet sowie über Maßnahmen
und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz in seinem Pass oder Passersatz durch die Ausländerbehörden
oder die Polizeivollzugsbehörden des Bundes oder der
Länder sowie die sonstigen mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten
Behörden auf Verlangen vorzulegen“. Offen geblieben
ist bislang noch das Ergebnis der vom BMI im Zusammenwirken mit dem AA zugesagten Prüfung der Frage,
ob die deutsche Vorgehensweise den internationalen
Gepflogenheiten entspricht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz für nichtig erklärt hat, werde ich in den anstehenden Erörterungen
für ein neues Zuwanderungsgesetz versuchen nunmehr
eine gesetzliche Regelung für das Problem „Kontrollstempel“ zu erreichen. Ich werde über das Ergebnis
meiner Bemühungen erneut berichten.

BfD 19. Tätigkeitsbericht 2001–2002

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