Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/217

Zusammenfassung
Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer
Abschirmdienst). Inhalte der gesetzlich bestimmten Kontrollaufgabe sind Gegenstände und Informationen, die
der Verfügungsberechtigung der Nachrichtendienste des Bundes unterliegen.
Durch Prüfung der Zweck- und Rechtmäßigkeit nachrichtendienstlichen Handelns achtet das Gremium auf die
Erfüllung des gesetzlichen Auftrages dieser Sicherheitsbehörden. Dabei unterstützt es konstruktiv die Arbeit der
Nachrichtendienste zur Wahrung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der inneren und äußeren
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
Auch im vorliegenden Berichtszeitraum unterrichtete die Bundesregierung – soweit dies für das Gremium ersichtlich war – in der überwiegenden Zahl der Fälle– angemessen, zeitnah und im gebotenen Umfang über die
aus ihrer Sicht relevanten nachrichtendienstlichen Vorgänge. Für die Information durch die Nachrichtendienste
gilt dies grundsätzlich ebenfalls.
Thematisch stellte sich im vorliegenden Berichtszeitraum weiterhin die Bekämpfung des internationalen Terrorismus als eine zentrale Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden dar. Weitere thematische Schwerpunkte waren die Aufarbeitung der Ereignisse um die Terrorgruppe „NSU“, die Aufklärung der Aktivitäten
US-amerikanischer und britischer Geheimdienste im Zusammenhang mit der Nutzung von Überwachungsprogrammen wie PRISM und Tempora, die Lage in Nordafrika und im Nahen Osten, die weiteren Entwicklungen in
Afghanistan und Nordkorea und das iranische Atomprogramm.
Im Dezember 2011 wurde erstmals ein Arbeitsprogramm für das darauffolgende Jahr beschlossen. Dazu hat das
Kontrollgremium drei Themenbereiche ausgewählt, die einer vertieften strukturellen und systematischen Kontrolle unterworfen wurden und sein Sekretariat beauftragt, unterstützende Prüfaufgaben für das Kontrollgremium
durchzuführen. Dadurch konnte die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste weiter verbessert werden. Das Kontrollgremium wird künftig jedes Jahr ein Arbeitsprogramm beschließen.
I.

Grundlagen der Berichtspflicht

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat nach § 13 Satz 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) dem Deutschen Bundestag regelmäßig Bericht über seine
Tätigkeit zu erstatten, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode. Das Gremium hat dabei die
Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 10 Absatz 1 PKGrG zu berücksichtigen.
Seinen letzten Bericht legte das Kontrollgremium in der Mitte der 17. Wahlperiode am 15. Dezember 2011
(Bundestagsdrucksache 17/8247) vor. Der Bericht umfasste den Zeitraum von September 2009 bis Oktober
2011. Der nunmehr, zum Ende der 17. Wahlperiode, vorgelegte Bericht reicht von November 2011 bis Oktober
2013.
Ältere Berichte des Gremiums wurden für die
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12. Wahlperiode
von Juli 1993 bis Juni 1994 auf Bundestagsdrucksache 12/8102,
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13. Wahlperiode
von Juli 1994 bis Juni 1996 auf Bundestagsdrucksache 13/5157,
von Juli 1996 bis Juni 1998 auf Bundestagsdrucksache 13/11233,
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14. Wahlperiode
von Juli 1998 bis Juni 2000 auf Bundestagsdrucksache 14/3552,
von Juli 2000 bis Juli 2002 auf Bundestagsdrucksache 14/9719,
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15. Wahlperiode
von August 2002 bis Oktober 2004 auf Bundestagsdrucksache 15/4437,
von November 2004 bis September 2005 auf Bundestagsdrucksache 15/5989,
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16. Wahlperiode
von Oktober 2005 bis Dezember 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/7540,
von Januar 2008 bis Oktober 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13968,
veröffentlicht.
In der Zeit von 1993 bis 1998 erfolgte die Veröffentlichung noch unter dem Namen Parlamentarische Kontrollkommission.

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