Drucksache 18/217

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

VIII. Reformüberlegungen zur parlamentarischen Kontrolle
Vor dem Hintergrund der Mordserie durch die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ und
den Vorwürfen gegenüber den Sicherheitsbehörden, vor allem auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz, hat
das Gremium aktuelle Reformüberlegungen bei der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste erörtert.
Hierbei bestand allseitiges Einvernehmen, die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste weiter auszubauen und zu verbessern.
Das Gremium war sich einig, dass mehr Mitarbeiter notwendig sind, um die parlamentarische Kontrolle weiter
zu stärken. Das Gremium hat es in seiner Klausur im Dezember 2012 ausdrücklich begrüßt, dass im Haushaltsplan 2013 ab dem Jahr 2013 drei neue Stellen zur Unterstützung des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgesehen sind.
Es wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Befugnisse des Gremiums zu erweitern, eine Konkretisierung der
Unterrichtungspflichten der Bundesregierung vorzunehmen und Minderheitenrechte im Gremium zu stärken.
Bei anderen Vorschlägen ging es etwa um die Einrichtung eines besonderen Beauftragten für die Nachrichtendienste oder um die Stärkung der Datenschutzkontrolle und um das Recht des Gremiums, auch Personen anzuhören, die nicht Angehörige der Nachrichtendienste sind (Vertreter des Bundeskriminalamts, des Zollkriminalamts, der Bundesanwaltschaft, der Landesverfassungsschutzämter und andere).
Die diesbezüglichen Überlegungen konnten bis zum Ende des Berichtszeitraumes nicht abschließend erörtert
werden und sollen – insbesondere auch auf der Grundlage des Berichts des 2. Untersuchungsausschusses der
17. Wahlperiode – fortgeführt werden.
Berlin, 9. Dezember 2013
Thomas Oppermann, MdB
Vorsitzender

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