gener Daten, der Zahl und Komplexität der Verarbeitungen sowie der Innovationsgeschwindigkeit durch die
Bereitstellung weiteren Personals zu unterstützen. Trotz der zum Prüfungszeitpunkt ca. 1.900 Mitarbeiter an
14 Standorten und eine Vielzahl verschiedener, auch datenschutzrelevanter Aufgabenstellungen ist beim BADV
nur eine Person für die Aufgabe bDSB bestellt und freigestellt. Zwar wurde dem bDSB eine Mitarbeiterin für
Vertretungsfälle zugeordnet. Diese wurde jedoch dafür nicht anteilig von ihren sonstigen Aufgaben entbunden.
Diese personelle Unterstützung des bDSB halte ich angesichts der oben beschriebenen Aufgaben des BADV für
nicht ausreichend.
Als problematisch sehe ich es auch an, dass die Vertreterin des bDSB zudem Leiterin der für administrativen
Datenschutz, IT-Sicherheit, Korruptionsprävention, Notfall- und Krisenmanagement, Ideenmanagement, Stiftungsprüfung und externen Datenschutz zuständigen Stabsstelle ist. Diese Aufgabe halte ich für nicht vereinbar
mit der eines bDSB. Die weitgehend weisungsfreie Aufgabenerfüllung durch den bDSB ist dadurch gefährdet.
Ich empfehle, auch bei der Auswahl eines stellvertretenden bDSB auf mögliche Unvereinbarkeiten übertragener
Funktionen zu achten (vgl. Info 4 der BfDI „Datenschutzbeauftragte in Behörde und Betrieb“, abrufbar auf
meiner Internetseite unter www.datenschutz.bund.de).
Ich werde die Anwendungsbetreuung von und die Arbeit mit PVS auch nach der veränderten organisatorischen
Anbindung der betroffenen Stellen weiterhin begleiten.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2 f.; 1.6; 2.3.2; 2.4; 21.1; 21.5; 22.1
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016