Wie ich im letzten Tätigkeitsbericht bereits berichtet habe, hat der Rat für Informationsinfrastrukturen seine
Arbeit im Herbst 2014 aufgenommen (vgl. 25. TB Nr. 16.1). Der Rat ist von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz für vier Jahre berufen worden und soll Vorschläge für die Gestaltung zukunftsfähiger Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft erarbeiten. Informationsinfrastrukturen sind technisch und organisatorisch vernetzte Dienste und Angebote zur Arbeit mit wissenschaftlich relevanten Daten, Informationen und
Wissensbeständen. Von Bedeutung für die Arbeit des Rates ist insbesondere die zunehmende digitale Transformation in der Wissenschaft, die bei der Konzeption künftiger Informationsinfrastrukturen zu berücksichtigen ist.
Wissenschaftler greifen auf Daten zu, verarbeiten diese und produzieren Daten. Ohne die Arbeit auch mit personenbezogenen Daten sind Forschung und wissenschaftlicher Fortschritt in vielen Bereichen nicht möglich.
Dabei muss Forschung aber auch Datenschutzstandards beachten und das Recht der Beforschten auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. Gleich zu Beginn der Arbeit des Rates zeigte sich die Bedeutung des
Datenschutzes für seinen Arbeitsauftrag, als der Rat im Frühjahr 2015 zur Bearbeitung des Themas „Schutz
persönlicher Daten in der Forschung“ einen von mir moderierten Fachausschuss eingesetzt hat.
Mit der DSGVO ist auf europäischer Ebene ein neuer rechtlicher Rahmen für die Mitgliedsstaaten entstanden,
der bis Mai 2018 auch eine Anpassung deutscher Datenschutzbestimmungen erfordert. Die für den Wissenschaftsbereich maßgebliche Vorschrift ist Artikel 89 DSGVO, der die Verarbeitung personenbezogener Daten
zu im öffentlichen Interessen liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Zwecken und
zu statistischen Zwecken regelt (vgl. Nr. 5.1).
Der Rat beabsichtigt, ein Positionspapier zum Thema Datenschutz und Forschungsdaten zu veröffentlichen und
dieses in den politischen Diskurs über die Umsetzung der DSGVO in Deutschland einzubringen. Dieses Positionspapier wird vom Ausschuss Datenschutz erarbeitet, der mehrere interne Sitzungen, zwei Expertenanhörungen und einen Workshop durchgeführt hat. Zu den identifizierten Fragestellungen zählt insbesondere das Spannungsfeld zwischen dem individuellen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und der verfassungsrechtlich garantierten Forschungsfreiheit. Ein weiteres Spannungsfeld besteht zwischen der Möglichkeit bzw.
Notwendigkeit einer rechtlichen Rahmensetzung einerseits und ethischen Orientierungshilfen andererseits. In
diesem Zusammenhang ist zudem zu klären, inwiefern fachliche Standards und gute wissenschaftliche Praxis
dem Bereich der ergänzenden ethischen Regelungen zugeordnet werden können. Schließlich konkurrieren individuelle Maßnahmen (z. B. Selbstdatenschutz) mit organisatorisch-institutionellen Lösungen (z. B. Forschungsdatenzentren, Treuhandstellen). Das Positionspapier war bis zum Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet.
A. Zudem von besonderem Interesse
Nr. 1.1; 1.2.1; 1.6; 21.1; 21.5; 22.10

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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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