Das federführende BMI ist im Jahr 2016 meinem langjährigen Petitum nachgekommen und hat meiner Teilnahme an den datenschutzrelevanten Sitzungen des Europarates zugestimmt. Ich kann jetzt an den Sitzungen
des mit der Reform der Datenschutz-Konvention 108 befassten Ad-hoc Datenschutzausschusses des Ministerrates (CAHDATA) und an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses nach Artikel 18 der Konvention 108 (Consultative Committee/T-PD) als Beobachterin teilnehmen. Im T-PD wurde mir vom BMI zudem eingeräumt,
mich als Vertreterin der unabhängigen Datenschutzsaufsicht in Deutschland frei zu äußern. Dies begrüße ich
und nehme die neuen Beteiligungsmöglichkeiten aktiv wahr. Dies gilt für die Ressortabstimmungen sowie für
die Arbeit im T-PD-Plenum zur Verbesserung der im Jahre 2016 vom T-PD erörterten Leitlinien für Datenschutz im Zusammenhang mit Big Data und Empfehlungen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten.
2.6
Internationale Datenschutzkonferenz
Im Berichtszeitraum befassten sich zwei Internationale Datenschutzkonferenzen mit wichtigen Zukunftsthemen
und Initiativen zur Verbesserung der globalen Zusammenarbeit.
Die 37. Internationale Datenschutzkonferenz in Amsterdam (26. - 29. Oktober 2015) stand im Zeichen der „Privacy Bridges“. Der mit diesem Motto thematisierte datenschutzrechtliche Brückenbau zwischen der EU und den
USA hatte kurz vor Beginn der Konferenz durch die Aufhebung der Safe-Harbor-Entscheidung im sog. Schrems-Urteil des EuGH (vgl. Nr. 2.1) eine noch höhere Bedeutung erlangt.
Zudem standen die datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Verarbeitung von Gesundheits- und genetischen Daten sowie Fragen zur Rolle der Datenschutzaufsichtsbehörden im Kontext geheimdienstlicher Überwachungsmaßnahmen im Fokus. Auf der Konferenz wurden drei Resolutionen verabschiedet. Neben den Entschließungen über „Transparenz durch Berichterstattung“ und „Datenschutz und internationale humanitäre
Maßnahmen“ ist die Entschließung über die „Zusammenarbeit mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten
Nationen zum Recht auf Privatheit“ hervorzuheben. Diese von mir eingebrachte Resolution greift eine deutschbrasilianische Initiative zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter bei den Vereinten Nationen auf. Auf die
Initiative hin verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen zwei Resolutionen (68/167 vom
18.12.2013 und 69/166 vom 18.12.2014). Sie bildeten die Grundlage für den Beschluss des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen vom 26. März 2015, einen Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatheit einzusetzen. Seine Aufgabe ist es, jährlich über Verstöße gegen das Recht auf Privatheit zu berichten, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
der Vereinten Nationen (UN-Zivilpakt) verbrieft ist. Außerdem soll der Sonderberichterstatter die internationale
Debatte zu Fragen des Rechts auf Privatsphäre begleiten. Im Sommer 2015 wurde Professor Joseph Cannataci
von der Universität Malta für den Zeitraum von drei Jahren zum Sonderberichterstatter ernannt.
Die 38. Internationale Datenschutzkonferenz in Marrakesch (17. - 20. Oktober 2016) trug das Motto „Opening
New Territories for Privacy“. Im Zentrum der Diskussionen standen dementsprechend die Herausforderungen,
die die aktuellen Entwicklungen bei Robotertechnik, künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen für die
informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen und die Fortentwicklung des Datenschutzes mit sich bringen.
Die Konferenz diskutierte auch über die Verschlüsselung als ein - angesichts der zunehmenden internationalen
Datenströme - immer wichtiger werdendes Instrument zum Schutz personenbezogener Daten. Zudem wurden
Entschließungen zu Rahmenbedingungen für Datenschutzerziehung in Schulen, zur Entwicklung neuer Messgrößen für die Datenschutzregulierung, zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und zur Weiterentwicklung der internationalen Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden verabschiedet.
Zur Überprüfung der Strategie, Größe und Effektivität der Internationalen Konferenz wurde eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt, an der ich mich aktiv beteiligen werde. Dies gilt auch für eine Expertengruppe zur Stärkung
der grenzüberschreitenden Kooperation der Aufsichtsbehörden.
Die Entschließungen der Internationalen Datenschutzkonferenzen stehen in englischer Sprache auf meiner Internetseite (www.datenschutz.bund.de) zum Abruf bereit.
Die 39. Internationale Datenschutzkonferenz wird vom 25. - 29. September 2017 in Hongkong stattfinden.
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016