Entscheidung der Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
nach § 291c Abs. 9 SGB V;
Mitwirkung bei der Empfehlung
der Gesellschaft für Telematik zu
den im Interoperabilitätsverzeichnis enthaltenen technische und
semantische Standards, Profile und
Leitfäden als Referenz für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen nach § 291e Abs. 9
SGB V;
Mitwirkung bei der Prüfung der
Richtlinie der Gesellschaft für
Telematik zur Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 291f
Abs. 2 SGB V;
Mitwirkung bei der Prüfung der
Vereinbarung über das technische
Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung und zur Videosprechstunde nach § 291g Abs. 1
SGB V.
Eurodac-Verordnung

Durch Artikel 32 Absatz 2 Eurodac
Verordnung wurde die Pflicht zur
jährlichen Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten
eingeführt.

10.3.3

Antiterrordateigesetz (ATDG)

Durch § 10 Absatz 2 ATDG wurde
die Pflicht eingeführt, mindestens
alle zwei Jahre die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch
die teilnehmenden Behörden in der
Antiterrordatei zu kontrollieren.

10.3.5

Rechtsextremismus-Datei-Gesetz
(REDG)

Durch § 11 Abs. 2 REDG wurde
die Pflicht eingeführt, mindestens
alle zwei Jahre die Verarbeitung
personenbezogener Daten durch
die teilnehmenden Behörden in der
Rechtsextremismus Datei zu kontrollieren.

IT-Sicherheitsgesetz

Mitwirkung bei Meldungen nach
dem IT-Sicherheitsgesetz (§ 8b
Abs. 7 BSI-Gesetz);
Soweit personenbezogene Daten
betroffen sein können, wurde mir
die Mitwirkung bei Meldungen
nach dem IT-Sicherheitsgesetz und
die Kontrolle der Datenerhebungsund -verwendungskonzepte übertragen (§ 5 Abs. 8 BSI-Gesetz).

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10.2.11.1

BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016

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