Die Arbeit der BfDI in Zahlen
Die Arbeit der BfDI in Zahlen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat ein weites Spektrum vielfältiger
Aufgaben. Was das für die Dienststelle bedeutet, lässt sich auch mit einigen Zahlen verdeutlichen, die ich im
Berichtszeitraum statistisch erfasst habe.
Auch wenn die im Berichtszeitraum erfassten Daten nicht dem Anspruch an eine amtliche Statistik genügen,
haben sie dennoch einen aussagefähigen Erkenntniswert und lassen Tendenzen erkennen.
Wen kontrolliert die BfDI?
Zu den Aufgaben der BfDI gehört u. a. die datenschutzrechtliche Kontrolle der öffentlichen Stellen des Bundes.
Dazu gehören neben den 20 Obersten Bundesbehörden mit - laut Behördenverzeichnis unter
www.bund.de - 900 Geschäftsbereichsbehörden weitere 229 Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes.
Weiter unterstehen meiner Kontrolle u. a auch 199 bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger und deren
Spitzenverbände sowie 303 „gemeinsame Einrichtungen nach § 50 Absatz 2 SGB II“ (Jobcenter). Zudem unterliegen in den Bereichen Sabotageschutz und Geheimschutz alle öffentlichen Stellen des Bundes und rund
2.000 Unternehmen, die dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterfallen, meiner Kontrolle.
Die BfDI kontrolliert auch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den Anbietern von
Post- und Telekommunikationsunternehmen. Dies umfasst ca. 3.000 Telekommunikations- und ca.
1.000 Postdienstleister (vgl. Kasten a).
Kasten a
datenschutzrechtliche Kontrollzuständigkeit der BfDI
– 18 –
20
Oberste Bundesbehörden
900
Geschäftsbereichsbehörden
229
Auslandsvertretungen Auswärtiges
Amt
199
Sozialversicherungsträger
303
Jobcenter
2.000
Unternehmen nach SÜG
1.000
Postdienstleister
3.000
Telekommunikationsdienstleister
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016