Nach Implementierung plane ich einen Beratungs- und Kontrollbesuch bei der BKM, um das neue Kulturgüterschutzportal in der Praxis zu begutachten.
11.2.3 Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Die Aufarbeitung eines der dunkelsten Kapitel der neueren deutschen Geschichte wird fortgesetzt.
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) aus dem Jahre 1991 weist der Behörde des Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) folgende
Kernaufgaben zu:
-
die Sicherung, Erfassung und Erschließung der Stasi-Unterlagen,
die Gewährung von Akteneinsicht,
die Verwendung der Unterlagen z. B. zum Zweck der Rehabilitation, aber auch zur Überprüfung auf eine
frühere Stasi-Tätigkeit und
die Forschungs- und Bildungsarbeit.
Im Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag eine Expertenkommission zur Klärung der Entwicklungsperspektiven
für diese bislang von der BStU erfüllten Aufgaben eingesetzt (Bundestagsdrucksache 18/1957). Im Frühjahr
2016 hat die Expertenkommission ihren Bericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie unter anderem, die Stasi-Unterlagen bis zum Ende der nächsten (19.) Wahlperiode in das Bundesarchiv zu integrieren und die Standorte der Akten und damit die Zugangsmöglichkeiten im Beitrittsgebiet zu erhalten, die Forschungsaufgaben einer
selbständigen „Forschungsstelle DDR-Staatssicherheit“ zu übertragen, und dem Bundesbeauftragten u. a. die
Aufgaben eines Ansprechpartners bzw. einer Ombudsperson für Opfer der kommunistischen Diktatur und Betroffene im Sinne des StUG mit Beratungsfunktion auch für den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung
und die Bundesbehörden zu übertragen (Bundestagsdrucksache 18/8050).
Die Kommission hat dem Deutschen Bundestag vorgeschlagen, ihre Handlungsempfehlungen in ein Artikelgesetz umzusetzen, damit „noch in der 18. Legislaturperiode notwendige Entscheidungen für die zukünftige Fortführung der Aufgaben der/des BStU getroffen werden können“.
Dieses Gesetzgebungsverfahren steht noch aus. Die bei Redaktionsschluss bereits weit fortgeschrittene aktuelle
Novellierung des Bundesarchivgesetzes (vgl. u. Nr. 11.2.1) enthält noch keine Regelungen über den Informationszugang zu Stasi-Unterlagen.
11.3 Aus Beratung und Kontrolle
Beratungs- und Kontrollbesuche beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Im Berichtszeitraum führten meine Mitarbeiter zwei Beratungs- und Kontrollbesuche in den Außenstellen Erfurt
und Schwerin des BStU durch. Ferner fand ein Informations- und Beratungsbesuch bei der Außenstelle in
Leipzig statt.
Der Schwerpunkt beider Beratungs- und Kontrollmaßnahmen lag bei den technischen und organisatorischen
Maßnahmen zur Absicherung der Aktenbestände und der Liegenschaft.
Als generelles Ergebnis meiner Prüfung konnte ich erneut feststellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BStU sich durch hohe Sachkunde und Gewissenhaftigkeit im Umgang mit den sensiblen personenbezogenen
BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016
– 139 –