Gegenüber dem BKA habe ich angeregt, als Zentralstelle stärker auf die Einhaltung der gesetzlichen Verbundregeln hinzuwirken. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen bei Auswertung der Daten oder aufgrund der
Dokumentationslage die Speicherung vieler Bagatellfälle zutage tritt. Die Prüfung der Speichervoraussetzungen
bleibt aber Sache der Verbundteilnehmer, also hauptsächlich der Landesbehörden.
Als Ergebnis der Kontrolle stelle ich zudem fest, dass sich die im Bundeskriminalamtgesetz vorgesehene Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder als effektiv erwiesen hat. Die
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat einen gemeinsamen Bericht erstellt und
die Ergebnisse in einer Entschließung zusammengefasst (vgl. u. Anlage 6).
Nach Angaben des BKA wird die Falldatei Rauschgift mittelfristig abgeschafft. Ich gehe davon aus, dass dies
etwa Anfang 2018 geschehen wird. Die weiterhin erforderlichen Daten sollen in das neue Verbundsystem PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund, vgl. o. Nr. 10.2.9.2) übertragen werden. In einem weiteren Informationsbesuch beim BKA hat mir dieses ein Filtersystem vorgestellt. Damit will es allen Verbundteilnehmern erleichtern, den Datenbestand zu reduzieren und die weiterhin speicherungsfähigen Daten auszuwählen, die in die neue Datei übertragen werden können. Dabei wird unter anderem technisch nach den sichergestellten Mengen von Betäubungsmitteln gefiltert. Fälle mit Mindermengen können auf diesem Wege technisch
aussortiert werden.
Ich begrüße die Anstrengungen, nunmehr einen datenschutzkonformen Zustand herzustellen.
10.3.3 Die europäische Fingerabdruckdatei für Asylsuchende - Eurodac
Die Kontrolle der Datei Eurodac beim Bundeskriminalamt (BKA) als nationaler Zugangsstelle führte kleinere
Fehler zutage, die als „Kinderkrankheiten“ beim Umgang mit dem neuen System gelten können. Perspektivisch
erwarte ich eine deutliche Steigerung der bislang sehr geringen Abfragen.
Im Juli 2015 ist die europäische Verordnung (EU) Nr. 603/2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten in Kraft getreten (vgl. hierzu Nr. 22.11). Die Einrichtung dieser Fingerabdruckdatei soll der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 dienen, die bestimmt, welcher Mitgliedsstaat für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedsstaat
gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Gleichzeitig legt die Eurodac-Verordnung Erlaubnis- und Verfahrensvorschriften fest, nach denen die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der
Mitgliedsstaaten sowie Europol Anträge auf Abgleich mit Eurodac-Daten stellen dürfen. Die Datei Eurodac
wird bei der europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit,
Sicherheit und Recht (eu-LISA) geführt.
Die Verordnung sieht sog. operative Stellen in den Mitgliedsstaaten vor, die berechtigt sind, einen Abgleich mit
Eurodac-Daten zu beantragen. Dies können nur ausdrücklich von den Mitgliedsstaaten benannte Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden sein. Anträge der operativen Stellen werden von einer Prüfstelle daraufhin
untersucht, ob die Voraussetzungen der Verordnung für einen solchen Antrag vorliegen. Ist das der Fall, wird
der Antrag über die sog. nationale Zugangsstelle an eu-LISA weitergeleitet.
Nach den Bestimmungen der Eurodac-Verordnung muss jedes Jahr von einer unabhängigen Stelle eine Überprüfung der Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung,
einschließlich einer stichprobenartigen Analyse der in elektronischer Form übermittelten begründeten Anträge,
durchgeführt werden. Eine derartige Kontrolle habe ich erstmals 2016 beim BKA durchgeführt. Das BKA bot
sich dafür deshalb an, weil es entsprechend der Eurodac-Verordnung sowohl die nationale Zugangsstelle darstellt als auch selbst eine Prüfstelle sowie operative Stellen besitzt. Innerhalb des BKA sind operative Stellen
bestimmte Referate, die aufgrund ihres Tätigkeitsgebietes (Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von terroristischen oder sonstigen schweren Straftaten) dazu besonders bestimmt sind.
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BfDI 26. Tätigkeitsbericht 2015-2016