Drucksache 18/6545
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die nach dem PKGrG vorgesehenen förmlichen Anhörungen verliefen alle in einer kollegialen und offenen Atmosphäre. Eine Mitarbeiterin hat sich dabei von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Der Sachverständige hat festgestellt, dass die im demokratischen Rechtsstaat absolut notwendige Kontrolle der
Exekutive durch die Legislative, hier die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes durch das PKGr
des Deutschen Bundestages und den von diesem eingesetzten Sachverständigen, – jedenfalls von den Vorgesetzten und Amtsleitern – nicht mehr als Behinderung ihrer Arbeit, sondern als ihre Legitimierung verstanden wird. Es ist zu wünschen, dass sich dieses Bekenntnis zum Kontrollrecht der Legislative in Zukunft nicht nur als ein Lippenbekenntnis erweist.
Dr. André Hahn
Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums