Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

fangreichen und detaillierten Einblick in die Arbeit der
Nachrichtendienste des Bundes.
Nach der bisherigen Praxis wurden vom Gremium drei
seiner Mitglieder für die Bereiche Personal/Organisation,
Investitionen und operative Maßnahmen als Berichterstatter benannt, um eine Vorarbeit für die Beratungen zu
ermöglichen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat jeweils im
Anschluss an die Beratungen der Wirtschaftpläne gegenüber dem federführenden Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses sein Votum abgegeben.
16.

Bericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre
2009 und 2010 (Bundestagsdrucksache 17/5200) war im
Gremium Beratungsgegenstand hinsichtlich der die Nachrichtendienste betreffenden Teile.
VI.

Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von
Kontrollgremien anderer Staaten

1.

Bilaterale Kontakte

Drucksache 17/8247

–9–

Ausländische Parlamentarier, insbesondere die Mitglieder
vergleichbarer Gremien, wenden sich regelmäßig an das
Kontrollgremium mit dem Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch. So fanden auch im Berichtzeitraum
wieder mehrere Besuche ausländischer Delegationen
statt, die aus unterschiedlichen Regionen der Welt stammten.
Das Interesse der Delegationen an der Arbeit des Gremiums erklärt sich vornehmlich mit dem guten Ruf der
hiesigen Kontrolle. Die Struktur der Kontrolle und die
vornehmlich im PKGrG und Artikel 10-Gesetz geregelten
Befugnisse sind auch Vorbild für die Ausgestaltung der
parlamentarischen Kontrolle in anderen Staaten, insbesondere der in Osteuropa.
Im Juni 2011 reiste das Gremium zu einem Erfahrungsaustausch mit den Kontrollorganen des amerikanischen
Kongresses nach Washington. Ziel der Reise war auch die
Gewinnung von Anregungen für eine Optimierung der
Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, vor allem hinsichtlich einer verstärkten strukturellen Kontrolle.
Die amerikanischen Gremien kontrollieren die Nachrichtendienst mit ihren Mitarbeiterstäben strukturell. Anlassunabhängig von besonderen Vorkommnissen werden
planmäßig die einzelnen Bereiche durch die jeweiligen
Stäbe systematisch geprüft.

2.

Konferenz der parlamentarischen Kontrollgremien für die Nachrichtendienste aus den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
sowie aus Norwegen und der Schweiz

Vom 27. bis zum 28. Oktober 2011 richtete das Parlamentarischen Kontrollgremium gemeinsam mit der G 10-Kommission in Berlin die 7. Konferenz der parlamentarischen
Kontrollgremien für die Nachrichtendienste aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Norwegen und der Schweiz aus. Die Konferenz diente dem
intensiven Erfahrungsaustausch der mit Kontrolle von
Nachrichtendiensten befassten parlamentarischen Gremien und befasste sich mit Fragen der Weiterentwicklung
der Kontrolle und Fragen ihrer europäischen Harmonisierung. Deutlich wurden die unterschiedliche Ausprägung
der Gestaltung der Kontrolle der Nachrichtendienste hinsichtlich Intensität und Umfang der Kontrolle in den einzelnen Staaten.
VII.

Umsetzung der Reform der
parlamentarischen Kontrolle

In den Berichtszeitraum fiel die Umsetzung der jüngsten
Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. In einer umfangreichen Novellierung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes vom 29. Juli 2009
wurden die Kontrollkompetenzen und -kapazitäten des
Gremiums erheblich ausgeweitet (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13968). Das Gesetz ist am 4. August 2009 und
damit am Ende des letzten Berichtszeitraums in Kraft getreten.
Ausgangspunkt der Reform waren Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode, der gegen den BND erhobene Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung
des Internationalen Terrorismus zum Gegenstand hatte.
Im Rahmen der nunmehr erfolgten Umsetzung der Reform
haben die Mitglieder des Gremiums nach Anhörung der
Bundesregierung Mitarbeiter ihrer Fraktion benannt, die
sie bei ihrer Arbeit unterstützen (§ 11 Absatz 1 PKGrG).
Ferner wurde das dem Gremium zuarbeitende Sekretariat
der Bundestagsverwaltung personell verstärkt, was eine
weitere Verbesserung der strukturellen Kontrolle der
Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste möglich machen soll. Ziel war es, die Kontrolle unabhängiger von Einzelfällen und der entsprechenden Presseberichterstattung zu gestalten. Aussagen über
die Auswirkungen der Reform lassen sich angesichts der
Kürze der Wirkungszeit noch nicht abschließend treffen.
Berlin, 15. Dezember 2011
Thomas Oppermann
Vorsitzender

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