2016 hat die 31. IFK deshalb an die Teilnehmerländer appelliert, sich noch stärker zu beteiligen und die übrigen Länder aufgefordert, GovData beizutreten (s. Anlage 4).
In ihrer dritten Entschließung hat sich die IFK am 02. Dezember 2016 dafür ausgesprochen,
flächendeckend Transparenzgesetze zu schaffen, die den individuellen, antragsgebundenen
Informationszugang mit der Verpflichtung öffentlicher Stellen verbinden, Verwaltungsinformationen aktiv auf Informationsplattformen im Internet zu veröffentlichen (s. Anlage 5). Anlass für diese Forderung war der - aus Sicht der Landesbeauftragten zu kurz greifende - Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016, Open-DataGesetze zu erlassen und bundesweit vergleichbare Standards für den Zugang zu öffentlichen
Datenpools zu erreichen. Eine „flächendeckende“ bundesweite Transparenzgesetzgebung in
Bund und Ländern war dagegen keine Forderung der Regierungschefs und wurde deshalb mit
der Entschließung der IFK thematisiert.
Ich habe mich hier der Stimme enthalten, da m.E. zunächst die Ergebnisse der Evaluation der
neuen Transparenzgesetze von Hamburg und Rheinland-Pfalz abgewartet und deren Erfahrungen ausgewertet werden sollten, bevor Transparenzgesetze und -register mit nicht unbeträchtlichem, auch dauerhaftem Aufwand an Steuermitteln geschaffen und unterhalten werden.
Die Transparenz staatlichen Handelns ist wesentliche Voraussetzung der politischen Meinungsbildung. Wo Fake News diese Meinungsbildung zu manipulieren drohen, sind valide
und qualitätsvolle Informationen aus staatlicher Hand erst recht unverzichtbar für eine Partizipation mündiger Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat die 33. IFK am 13. Juni 2017 nachdrücklich an alle öffentlichen Stellen in Deutschland appelliert, sich ihrer Verantwortung für
die Informationsfreiheit bewusst zu sein und durch größtmögliche Transparenz die Bürgerinnen und Bürger in ihrer politischen Willensbildung zu unterstützen (s. Anlage 6).

3.3.2 Internationale Kooperation zur Informationsfreiheit
Treffen der europäischen Informationsfreiheitsbeauftragten und Ombudsleute im Februar
2017 in Berlin und Weltkonferenz (ICIC) in Manchester im September 2017
Zahlreiche nationale und regionale Informationsfreiheitsbeauftragte aus Staaten der EU und
des Europarates trafen sich auf meine Einladung am 24. und 25. Februar 2017 zu einem Erfahrungsaustausch in Berlin. Die Arbeit des Netzwerkes europäischer Informationsfreiheitsbeauftragter und Ombudsleute soll durch regelmäßige Treffen verstetigt und gestärkt werden.
Das Treffen in Berlin dient u.a. dem Austausch über Aufgaben, Organisation und Befugnisse
der Behörden der Informationsfreiheitsbeauftragten und Ombudsleute und ihrer jeweiligen
Rolle bei der außer- und vorgerichtlichen Kontrolle der Zugangspraxis.
Ein starkes Informationsfreiheitsrecht kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn
seine Umsetzung durch starke Informationsfreiheitsbeauftragte und Ombudsleute als Mittler
zwischen Staat und Bürgern begleitet und gefördert wird. Mit der Berliner Entschließung vom
6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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