bestünden. Anderenfalls werde eine Veröffentlichung der Daten erfolgen. Der Wirtschaftsverband sah hierin einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und bat mich
um meine Einschätzung.
Hintergrund für die Schreiben der Bundesministerien war eine Aktion der Portale FragDenStaat.de und abgeordnetenwatch.de mit dem Ziel, den Einfluss von Lobbyisten auf die Gesetzgebung transparent zu machen. Hierzu sollten die sog. Referentenentwürfe und die dazu
vorliegenden Stellungnahmen der Verbände mittels Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bei allen Bundesministerien angefragt werden. Aufgrund der zu erwartenden Anzahl von IFG-Anträgen hatten sich die Ressorts schließlich dazu entschlossen,
diese Dokumente proaktiv zu veröffentlichen.
Dieses Beispiel zeigt zunächst exemplarisch, dass auch durch die Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes ein Mehr an Transparenz in der Bundesverwaltung erreicht werden kann. Zu
berücksichtigen ist jedoch, dass die Bearbeitung massenhaft gestellter IFG-Anträge in den
Verwaltungen einen erheblichen Aufwand verursacht, der nicht kurzfristig zu bewältigen ist.
Zudem scheint mir auch nicht jede Art von Informationen für solche Massenverfahren geeignet zu sein. Soweit bestimmte Informationen bereits offensichtlich aus Sicherheitsgründen
oder aus Gründen des Datenschutzes nicht ohne Bedenken herausgegeben werden können, ist
die anhaltende „Flutung“ der Behörden mit einer Vielzahl von Anträgen eher kontraproduktiv.
Im vorliegenden Fall habe ich dem Vertreter des Wirtschaftsverbands mitgeteilt, dass gegen
die Veröffentlichung der in den Stellungnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten
grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Nach § 5 Abs. 3 IFG überwiegt das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs in der Regel dann, wenn sich die Angabe auf Name, Titel, akademischen Grad,
Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer beschränkt und der Dritte als Gutachter, Sachverständiger oder in vergleichbarer Weise eine
Stellungnahme in einem Verfahren abgegeben hat. Diese Regelung war nach meiner Auffassung auch für die Beurteilung in diesem Fall heranzuziehen.

2.3 Open Government und E-Government
2.3.1 Aktuelle Entwicklungen beim nationalen Metadatenportal GovData
Regelungen zur Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten im E-Government-Gesetz stärken das Metadatenportal GovData.
Bereits in meinem letzten Tätigkeitsbericht habe ich über das Datenportal GovData berichtet.
Mit meiner Unabhängigkeit zum 1. Januar 2016 hat auch meine Dienststelle einen Zugang
zum Portal beantragt und bereits erste Daten veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die
zahlreichen Tätigkeitsberichte meines Hauses zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.
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6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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