hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 11. September 2019
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kraft,
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff
sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Steiner
am 18. September 2019
für Recht erkannt:
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seine
Klage zurückgenommen hat und soweit die Beteiligten den
Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger hinsichtlich der
von dem Bundesnachrichtendienst in der Zeit vom
1. Januar 2016 bis zur Klageerhebung organisierten Hintergrundgespräche für Journalisten folgende Auskünfte zu
erteilen:
- welche Themen jeweils Gegenstand der Hintergrundgespräche waren,
- welche Medien der Bundesnachrichtendienst jeweils
eingeladen hat,
- welche Medienvertreter der Bundesnachrichtendienst
jeweils eingeladen hat,
- an welchen der Hintergrundgespräche jeweils der Präsident des Bundesnachrichtendienstes Dr. … teilgenommen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/11 und
die Beklagte zu 8/11.

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