VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
- 40 Weiterübermittlungen an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen nach § 17 Abs. 3 VSG-NRW sind bislang nicht erfolgt und
auch für die Zukunft kaum zu erwarten, da die Zusammenarbeit mit auswärtigen Stellen im Verfassungsschutzverbund grundsätzlich über das BfV erfolgt.
Berlin
Für Berlin ergeben sich bei der Durchführung des § 18 Abs. 1a BVerfSchG bislang
folgende Ergebnisse:
Quartal

bis 2004

I/04

II/04

III/04

IV/04

Übermittlungen

0

2

0

2

0

Speicherungen

0

0

0

0

0

Das Land hatte zunächst keine begleitenden Maßnahmen zur Umsetzung der neuen
Übermittlungsregelung getroffen. Während des Evaluierungsdialogs hat es eine gemeinsame ganztägige Informationsveranstaltung für die Berliner Ausländerbehörde
angekündigt. Das Land erwartet, dass sich mit der resultierenden Sensibilisierung
der Mitarbeiter der Berliner Ausländerbehörde die Anzahl der Spontanübermittlungen
nach § 18 Abs. 1a BVerfSchG erhöhen wird.
Eine Weiterübermittlung an auswärtige öffentliche Stellen ist nicht erfolgt.
b)

Schlussfolgerungen

Die sehr begrenzte Datenbasis lässt nur sehr zurückhaltende Aussagen zu. Ein unmittelbarer Vergleich zu den deutlich höheren Übermittlungszahlen des BAMF ist
nicht aussagekräftig, da bereits nach betroffenem Personenkreis und unterschiedlichen behördlichen Aufgaben nachvollziehbar ist, wenn beim BAMF in höherem Maße
verfassungsschutzrelevante Informationen anfallen.
Allerdings spricht einiges dafür, dass der praktische Mehrwert der neuen Regelung
wesentlich auch von ergänzenden untergesetzlichen Maßnahmen abhängt, da den
Normadressaten des § 18 Abs. 1a BVerfschG in den Ausländerbehörden der für sie
fachfremde Übermittlungstatbestand angemessen erläutert werden muss, um eine
effektive Gesetzesdurchführung zu gewährleisten. Aus Sicht des Bundes sprechen
dafür auch die guten Erfahrungen im Bereich des BAMF mit durchführungssichernden Maßnahmen, wie Dienstanweisungen/Merkblättern und Informationsveranstaltungen.

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