VS – Nur für den Dienstgebrauch – ohne Anhang offen –
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Spontanübermittlungen durch Ausländerbehörden an Landesverfassungsschutzbehörden

Mit dem neuen § 18 Abs. 1a BVerfSchG ist ergänzend zu der Regelung von Spontanübermittlungen des BAMF an das BfV zugleich eine inhaltlich parallele Übermittlungspflicht der Ausländerbehörden an die Landesverfassungsschutzbehörden bundesgesetzlich eingeführt worden. Die Gesetzesfolgen wurden an zwei Landesstichproben untersucht. Dazu wurden Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichster Flächenstaat und Berlin als Stadtstaat (mit einer Konzentration von Zielobjekten für
fremde Geheimdienste oder terroristische Anschläge) gebeten, ihre Durchführungspraxis unter bestimmten Fragestellungen auszuwerten.
a)

Auswertung

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen sind Übermittlungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 VSG-NRW (entspricht § 18 Abs. 1a Satz 1 BVerfSchG) ab dem vierten Quartal 2003 erfasst worden.
Ab dem zweiten Quartal wurden auch resultierende Speicherungen in der Amtsdatei
des Verfassungsschutzes erfasst. Dabei ergaben sich folgende Zahlen:
Quartal

IV/03

I/04

II/04

III/04

IV/04

Übermittlungen

16

14

14

9

3

Speicherungen

k.A.

k.A.

6 (43 %)

6 (67 %)

1 (33 %)

Angesichts der geringen Grundgesamtheit sind die Speicheranteile allerdings jeweils
nur begrenzt aussagekräftig.
Bereits vor Inkrafttreten des § 18 Abs. 1a BVerfSchG bestand landesrechtlich eine
entsprechende Übermittlungsbefugnis. Inwieweit die Verdichtung zur Übermittlungspflicht zu einer Veränderung des Mitteilungsverhaltens geführt hat, ließ sich nicht
konkret untersuchen, da zum alten Recht keine Übermittlungsstatistik geführt worden
war. Allerdings hat das Land mitgeteilt, es habe sich der Eindruck verfestigt, dass die
Rechtsänderung zur Sensibilisierung der Ausländerbehörden beigetragen hat. Dazu
hat speziell ein Erlass vom 29. August 2003 beigetragen, mit dem das Landesinnenministerium den Ausländerbehörden unter anderem die Informationspflichten erläutert und mit einem Merkblatt Anhaltspunkte und Auffälligkeiten darstellt, die womöglich eine Übermittlung veranlassen.

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