Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/218
VI. Übermittlungen nach § 7a G 10
§ 14 Absatz 1 Satz 2 G 10 erstreckt die Berichtspflicht des Parlamentarischen Kontrollgremiums gegenüber dem
Deutschen Bundestag auch auf § 7a G 10, der Übermittlungen von durch Beschränkungen nach § 5 Absatz 1
Satz 3 Nummer 2, 3 und 7 G 10 erhobenen personenbezogenen Daten durch den BND an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen regelt. Im Jahr 2012 erfolgten drei solcher
Übermittlungen, die insgesamt 11 G 10-Meldungen betrafen. Zwei Übermittlungen standen in Zusammenhang
mit der Entführung einer sich in Lebensgefahr befindenden Person im Ausland, eine in Zusammenhang mit dem
Phänomenbereich Internationaler Terrorismus.
Berlin, 9. Dezember 2013
Thomas Oppermann, MdB
Vorsitzender