Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/218

Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium

Nach § 1 Absatz 1 PKGrG unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des MAD und des BND der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Der
Deutsche Bundestag wählt dessen Mitglieder gemäß § 2 Absatz 2 und 3 dieses Gesetzes zu Beginn jeder Wahlperiode aus seiner Mitte. Er bestimmt die Zahl der Mitglieder, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des
Gremiums.
Dem entsprechend beschloss der Deutsche Bundestag am 17. Dezember 2009, ein aus elf Abgeordneten bestehendes Parlamentarisches Kontrollgremium einzusetzen. Das Gremium konstituierte sich am selben Tage und
bestimmte den Abgeordneten Peter Altmaier (CDU/CSU) für den Rest des Jahres 2009 und das Jahr 2010 zum
Vorsitzenden sowie den Abgeordneten Thomas Oppermann (SPD) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Im Jahr
2011 waren der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) Vorsitzender und der Abgeordnete Hartfrid Wolff
(FDP) stellvertretender Vorsitzender. Für das Jahr 2012 wurden erneut der Abgeordnete Peter Altmaier
(CDU/CSU) als Vorsitzender und der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) als stellvertretender Vorsitzender
bestimmt. Nach dem Ausscheiden des amtierenden Vorsitzenden Peter Altmaier (CDU/CSU) wurde am 14. Juni
2012 der Abgeordnete Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) vom Deutschen Bundestag zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt. Dieser war für den Rest des Jahres 2012 Vorsitzender. Für das Jahr
2013 wurden der Abgeordnete Thomas Oppermann (SPD) als Vorsitzender und der Abgeordnete Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) als stellvertretender Vorsitzender bestimmt.
Vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind derzeit – in alphabetischer Reihenfolge – Clemens Binninger, MdB (CDU/CSU), Steffen Bockhahn (DIE LINKE.), Michael
Grosse-Brömer, MdB (CDU/CSU), Manfred Grund, MdB (CDU/CSU), Michael Hartmann, MdB
(Wackernheim) (SPD), Fritz Rudolf Körper (SPD), Thomas Oppermann, MdB (SPD), Gisela Piltz (FDP), HansChristian Ströbele, MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Hans-Peter Uhl, MdB (CDU/CSU) und Hartfrid
Wolff (FDP).
Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium nach § 5 PKGrG von der
Bundesregierung und den Nachrichtendiensten verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln sowie Zutritt zu sämtlichen Dienststellen zu erhalten. Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung
der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind
verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Den Verlangen des Parlamentarischen
Kontrollgremiums hat die Bundesregierung unverzüglich zu entsprechen. Gerichte und Behörden sind zur
Rechts- und Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und Übermittlung von Dateien, verpflichtet.
Das nach § 10 Absatz 1 G 10 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium
unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium nach § 14 Absatz 1 Satz 1 G 10 in Abständen von höchstens
sechs Monaten über die Durchführung des G 10. Diese Halbjahresberichte enthalten einen Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum ergriffenen Beschränkungsmaßnahmen. Die
entsprechenden Berichte für das Jahr 2012 sind wesentliche Grundlage des vorliegenden Berichts.
2.

Kontrolle durch die G 10-Kommission

Die G 10-Kommission besteht nach § 15 Absatz 1 Satz 1 G 10 aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum
Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit
Rede- und Fragerecht teilnehmen können. Die Mitglieder der Kommission nehmen ein öffentliches Ehrenamt
wahr und werden gemäß § 15 Absatz 1 Satz 4 G 10 vom Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung
der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit der Maßgabe bestellt,
dass ihre Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate
nach Ablauf der Wahlperiode endet.
Dem entsprechend bestellte das Parlamentarische Kontrollgremium am 27. Januar 2010 Dr. Hans de With (Vorsitzender), Erwin Marschewski (Stellvertretender Vorsitzender), Rainer Funke und Ulrich Maurer als ordentliche Mitglieder sowie Dr. Bertold Huber, Rudolf Kraus, Volker Neumann und Hartfrid Wolff als stellvertretende
Mitglieder der G 10-Kommission.
Die Kommission tritt gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 G 10 mindestens einmal im Monat zusammen. Ihre Mitglieder
sind nach § 15 Absatz 1 Satz 3 G 10 in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Nach
Absatz 5 der Vorschrift entscheidet die Kommission von Amts wegen oder auf Grund von Beschwerden über

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