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Geheimschutzabkommen

Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten über

(GSA)

die

Sicherung

und

den

Austausch

von

Verschlusssachen zwischen den Staaten, die auf
deutscher Seite von der Bundesregierung auf der
Grundlage von Art. 32 GG geschlossen werden.
Der

Austausch

von

Verschlusssachen

mit

ausländischen Staaten setzt nach § 23 VSA
grundsätzlich ein GSA voraus.
IMEI

International

Mobile

länderunabhängige

Equipment
Gerätekennung

Identity,
von

Mobiltelefonen; 14-16stellige Nummer.
IMSI

International

Mobile

Subscriber

Identity.

Identifikationsnummern von SIM-Karten in der
Mobiltelefonie; 15stellige Nummer – identifiziert
die SIM-Karte und den Netzanbieter.
Inhaltsdaten

Nicht gesetzlich definiert.
Hier: Alle diejenigen Daten, die als Bestandteil
einer

Kommunikation

zwischen

Nutzern

ausgetauscht werden; z.B. Inhalt einer E-Mail
oder das in einem Telefonat gesprochene Wort.
JSA

Joint Sigint Activity. Zusammenarbeit zwischen
NSA und BND in Bad Aibling von 2004 bis 2012.

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