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Geheimschutzabkommen
Völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten über
(GSA)
die
Sicherung
und
den
Austausch
von
Verschlusssachen zwischen den Staaten, die auf
deutscher Seite von der Bundesregierung auf der
Grundlage von Art. 32 GG geschlossen werden.
Der
Austausch
von
Verschlusssachen
mit
ausländischen Staaten setzt nach § 23 VSA
grundsätzlich ein GSA voraus.
IMEI
International
Mobile
länderunabhängige
Equipment
Gerätekennung
Identity,
von
Mobiltelefonen; 14-16stellige Nummer.
IMSI
International
Mobile
Subscriber
Identity.
Identifikationsnummern von SIM-Karten in der
Mobiltelefonie; 15stellige Nummer – identifiziert
die SIM-Karte und den Netzanbieter.
Inhaltsdaten
Nicht gesetzlich definiert.
Hier: Alle diejenigen Daten, die als Bestandteil
einer
Kommunikation
zwischen
Nutzern
ausgetauscht werden; z.B. Inhalt einer E-Mail
oder das in einem Telefonat gesprochene Wort.
JSA
Joint Sigint Activity. Zusammenarbeit zwischen
NSA und BND in Bad Aibling von 2004 bis 2012.