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Staatsanwaltsstellen wie sämtliche drei Nachrichtendienste des Bundes zzgl.
der sechzehn der Bundesländer insgesamt an Stellen haben. Interessant ist
auch

die

hypothetische

Gegenbetrachtung:

Übertrüge

man

die

entsprechende Personalausstattung der DDR auf das vereinigte Deutschland,
gäbe es dort zwar nur 9.600 Stellen für Richter und Staatsanwälte, dafür aber
438.000 Stellen für hauptamtliche Nachrichtendienstmitarbeiter.

Die Vergrößerung des Justizbereichs im vereinigten Deutschland kann mit
der Rechtsweggarantie im Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 GG) erklärt werden
sowie den Funktionsbedingungen eines bürgerlichen Rechtsstaates; so wie
umgekehrt in einer Zentralverwaltungswirtschaft allein die Anzahl
privatrechtlich verursachter Rechtsstreitigkeiten viel geringer ausfällt und
dementsprechend niedriger der Bedarf an Justiz. Die stark verminderte
Größe der Nachrichtendienste kann mit mindestens zwei Umständen erklärt
werden. Zum einen gilt im vereinigten Deutschland durchgängig das
Trennungsgebot von Nachrichtendiensten und Polizei. Die Funktion der
Nachrichtendienste entbehrt somit des exekutiven Elements und beschränkt
sich auf die informationelle Vorbereitung von Regierungsentscheidungen.
Zum anderen obliegt ein wesentlicher Teil der Generierung von
Informationen

für

politische

Zwecke

unter

der

Verfassung

des

Grundgesetzes der freien Presse sowie frei kommunizierenden Wissenschaft
und Meinung produzierenden Medien.

Dies

lässt

den

Bedarf

an

nachrichtendienstlicher Kapazität wesentlich geringer ausfallen. Dies drückt
sich

in

der

vorhandenen

personellen

Ausstattung

der

deutschen

Nachrichtendienste aus, welche die geringste unter sämtlichen politischen
Systemen in Deutschland während der letzten 100 Jahre ist.

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