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b)
Überschreitungen des Aufklärungsauftrages durch die NSA
Die voranstehende statistische Übersicht der „Durch den BND abgelehnten
Selektoren“ muss allerdings in seinem zeitlichen und thematischen
Entstehungszusammenhang gesehen werden, um nicht fehlinterpretiert zu
werden.
Beim
Verständnis
der
Gruppierung
in
„Deutsche
Grundrechtsträger“, „EU-Staaten“ und „NATO-Staaten“ muss die Historie
des zu Grunde liegenden Rechtsverständnisses mit bedacht werden: Die
deutschen Grundrechtsträger sind von Art. 10 GG geschützt; dieser Schutz
wurde zwar in einer überraschend großen Zahl von Fällen durch die
angedienten Selektoren der NSA missachtet, aber im Ergebnis weitgehend
durch die DAFIS-Filterung gewährleistet. Am umfangreichsten ist die
Missachtung des nach dem MoA zu beachtenden Schutzes europäischer
Ziele vor Aufklärung; die Zahl der von der NSA angedienten Selektoren in
diesem Bereich ist sehr groß gewesen, und die Filterung durch DAFIS in
diesem Bereich hat erst spät begonnen. Daher ist die Überschreitung des
nach MoA JSA vereinbarten Aufklärungsauftrages in diesem Teil am größten
gewesen.
c)
Zum Problem der fehlenden Begründungen für die Andienung
von NSA-Selektoren
Ein gravierender Verstoß liegt im Überschneidungsbereich beim Umgang
der Selektoren von NSA und BND. Der größte Teil der Selektoren betraf EMail-Adressen. Diese wurden dem BND angedient; in der für die NSA
lesbaren Version waren die Selektoren mit Begründungen durch die
amerikanischen Mitarbeiter versehen. Diese Begründungen waren aber bei
den Internet-Selektoren für die Mitarbeiter des BND nicht erkennbar. Dies