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3.
Zur Systematik der „unzulässig eingebrachten Selektoren oder
Suchbegriffe“
Im Folgenden soll, in Ergänzung der bereits in Teil 3 Ziffer I.1.a) gemachten
Ausführungen zu den einzelnen gesichteten Selektorenlisten, zu der
Systematik der hier gegenständlichen Selektoren Stellung bezogen werden.
Der Begriff „unzulässig eingebrachte“ Selektoren in der Überschrift dieses
Gliederungspunktes, ist der A.-Drs. 385 entnommen, und wird hier als
diejenigen Selektoren aus der US-Steuerungsliste verstanden, welche durch
den BND im untersuchungsgegenständlichen Zeitraum abgelehnt wurden
und folglich Gegenstand dieses Auftrags sind. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass nicht alle abgelehnten Selektoren tatsächlich unzulässige Steuerungen
der NSA waren, sondern der BND zum Teil auch bloße Verdachtsfälle
aussortiert hat und Fehltreffer enthalten sind. Auf der anderen Seite sind
zum Teil Suchbegriffe nicht mehr enthalten. Die Mehrzahl dieser Selektoren
finden sich in der sogenannten Ablehnungsliste (für Einzelheiten vgl. Teil 3
Ziffer I.1.a)aa)). Da diese die übrigen Listen in bedeutsamen Teilen
einschließt und jenen damit kein Erkenntnismehrwert zugeeignet werden
kann, wird nur die sogenannte Ablehnungsliste zur Betrachtung über die
Systematik der abgelehnten Selektoren herangezogen und ihr eine
Repräsentativität für die übrigen zugesprochen.
Die nachfolgend angefügte Grafik gibt eine Übersicht über die einzelnen
Kategorien der Selektoren gemäß oben (Teil 3 Ziffer I.2.) beschriebener
Fragestellung. Auf die Unterscheidung der natürlichen und juristischen
Personen in Ländern der EU oder der NATO wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichtet: Sie sind in der Rubrik „Ausländer im Ausland“
zusammengefasst. Fehltreffer, also Selektoren, die im Nachhinein betrachtet